Achtung: Ab 3. 8. 2020 eröffnet die 2. Außenstelle für den Aufenthalt von EWR – und Schweizer Bürger_innen
Für Personen, die in den Bezirken 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 oder 22 gemeldet sind, ist ab 3. August das MA-35-Referat 5.1. EWR als Außenstelle für Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten, Anmeldebescheinigungen und Lichtbildausweise zuständig.
Karmelitergasse 9, 1020 Wien
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/
Ich brauche zu meiner Hochzeit mit meinem Bräutigam nach Wien fliegen. Was soll ich tun
? Was für Papiere ? Ich bin Angehörige Russlands, lebe aber in Ukraine mit.Standigem Lebenserlebnis. Wir haben die Hochzeit am Ende August – Anfang September geplant. Bitte helfen sie uns bitte.
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Liebe Elena, bitte schreibe bei rechtlichen Fragen direkt an beratung@ehe-ohne-grenzen.at! Wir werden sobald als möglich darauf antworten.
Mit lieben Grüßen, das Team von EOG
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