Die Entstehungsgeschichte der Initiative Ehe ohne Grenzen beginnt mit einem Ereignis mit weitreichenden Folgen: Das Fremdenrecht 2006 stellte eine große Zäsur im österreichischen Einwanderungsrecht dar – es zog fast unüberwindbare Hürden auf, die viele Familien in den folgenden Jahren bis heute überwinden müssen, damit sie zusammenleben können.
Die wesentlichsten Änderungen waren:
- Ehe führt nicht mehr automatisch zu einem Aufenthaltsrecht
- Einführung der starren Einkommensgrenzen, welche jährlich erhöht werden.
- Erweiterung der Quotenregelung, die auch Familienangehörige von Nicht-EU/EWR-Staatsbürger_innen betrifft
- Integrationsvereinbarung
- Einführung der Unterscheidung zwischen dem Aufenthaltstitel Familienangehörige_r nach nationalem Recht und der Aufenthaltskarte nach Europarecht
- verpflichtende Auslandsantragstellung als Grundsatz, dem nur nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts oder aus humanitären Gründen entgangen werden kann
Als Reaktion auf diese fremdenrechtlichen Verschärfungen schlossen sich im Februar 2006 betroffene Ehepaare zusammen, um auf ihre prekäre Lage als binationale Ehepaare angesichts des geltenden Fremdenrechtsgesetzes aufmerksam zu machen. In einstündigen Mittwoch-Demos vor dem Innenministerium in der Herrengasse forderten sie ein Recht auf Ehe ohne Grenzen. Dies war aber nicht die einzige Straßenaktion: Sie reichten ein Projekt, das sie „72 Stunden für die Freye Liebe“ nannten, zur Bewilligung als Demonstration bei der Wiener Polizei ein. Zweiundsiebzig Stunden lang wollten sie mit unseren internationalen Partner_innen auf der Freyung in Wien persönliche Begegnungen mit der Wiener Bevölkerung ermöglichen – der oder die Fremde zum Kennenlernen, Händeschütteln und in Beziehung treten als bewährte Methode zum Abbau von Begegnungsängsten. Die Wiener Polizei hat die „72 Stunden für die Freye Liebe“ als Demonstration untersagt mit der Begründung, dass es nicht im Wesen des Protestes liege, zweiundsiebzig Stunden lang zu dauern. Eine Behauptung, die durch die Refugee-Proteste 2012 wohl schon widerlegt wurde! Wir haben damals mit größtem Bedauern aufgegeben, auch weil einige von ihnen gerade allein in Österreich waren. Ihre Partner_innen hatten aufgrund der neu geltenden Gesetzeslage ausreisen müssen, um die Bearbeitung ihrer Anträge auf Aufenthaltstitel als Familienangehörige im jeweiligen Herkunftsland abzuwarten. Etliche hatten Angst, den Behörden aufzufallen und dadurch ihre Position in den laufenden Verfahren zu gefährden.
Nicht immer ließen die Behörden binationalen Paaren und Familien ausreichend Zeit, um eine eigenständige Entscheidung über die notwendige Ausreise eines Familienmitgliedes treffen zu können. Partner_innen wurden zu Hause oder bei der Erledigung von Behördenwegen in Ämtern verhaftet und in Schubhaft gesteckt. Einige konnten sich mit Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin wieder daraus befreien, andere wurden auf schnellstem Weg abgeschoben. Die Mitglieder von Ehe ohne Grenzen waren gut vernetzt und starteten Proteste vor den Schubhaftzentren in Wien oder versuchten am Flughafen Wien Schwechat zu protestieren oder auch die Crew von Flugzeugen direkt anzusprechen, damit diese die Mitnahme von zur Abschiebung vorgesehenen Personen verweigert, was einer Crew rechtlich zusteht und auch manchmal geschah.
Die Proteste vor den Anhaltezentren der Wiener Polizei waren emotional überaus belastend, weil viele Protestierende blieben, bis die Abschiebung konkret in Angriff genommen wurde – Polizeifahrzeuge voller Polizist_innen rollten meistens in den frühen Morgenstunden aus den Schubhaftanstalten, so voll mit Personal, dass von der abzuschiebenden Person kaum noch etwas zu sehen war. Betroffene Männer und Frauen, die ohne ihre Liebsten allein zurückblieben, waren im Ausnahmezustand und brauchten Betreuung verschiedenster Art. Einige wollten sich unbedingt sofort an die Medien wenden, um auf das erlittene Unrecht durch die Zwangstrennung aufmerksam zu machen. Wurde Ehe ohne Grenzen zu Rate gezogen, gab es oft lange Beratungen darüber, wie sinnvoll es sein kann, Kontakt zu den Medien zu suchen, aber auch wie gefahrvoll dieser Schritt für die Verfahren der Angehörigen sein kann. Einigen Paaren half der gute Zusammenhalt in den jeweiligen Herkunftsfamilien, viele entschieden sich zum Abwarten und zur Verfahrensführung.
In einigen Fällen entschieden die österreichischen Höchstgerichte, dass die Abschiebung rechtswidrig war und die Partner_innen mussten von den Behörden und auf deren Kosten zurückgeholt werden. In einem solchen Fall waren die Medien von Anfang an involviert und die Berichterstattung führte dazu, dass sich ganze Sendungen im österreichischen Fernsehen der neuen Rechtslage gegen binationale Paare und Familien in Österreich widmeten – die komplizierte Rechtslage und die langen Verfahrensfristen ermüdeten jedoch das aufgeregte Publikum bald. Für die Rechtslage verantwortliche Personen beriefen sich auf die Einzelfalltheorie und Filmemacher_innen übernahmen die teilweise tragischen Geschichten einzelner Paare, weil Zeitungen ein langfristiges Interesse der Zivilgesellschaft nicht aufrechterhalten können. Ein „Wehret den Anfängen“ war nicht möglich durch das mäßige Interesse der Mehrheitsgesellschaft, auch wenn in der Folge alle Medien über nichts anderes mehr berichteten als über die Wirkungen des Fremdenrechtspaketes. Die Zivilgesellschaft in unseren Rechtsstaaten hat nicht viele Möglichkeiten, gesetzgebende Regierungen zur schnellen Rücknahme von Unrecht zu bringen. So entstanden zahlreiche Dokumentationen, Spielfilme und Zeichentrickfilme abseits des Mainstreams, teilweise hergestellt von Filmemacher_innen, die andere negative Auswirkungen des Fremdenrechts persönlich zu spüren bekommen hatten.
Ehe ohne Grenzen wurde und wird immer wieder und gern zur Beratung über die Rechtslage angefragt, erhielt den Ute-Bock-Preis 2006 zuerkannt und wurde von der Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer im Parlament empfangen. Es konnten jedoch auf keinem Weg die notwendigen Gesetzesänderungen im Fremdenrecht bewirkt werden, die zu einer Gleichstellung und somit einer Entlastung binationaler Paare und Familien geführt hätten. Mögliche Folgekosten, die durch die psychische Belastung der Betroffenen durch lange Trennung und Unsicherheit über den Ausgang der Antragstellung entstehen – wie etwa Krankenstände, Therapien, Lernprobleme der Kinder – werden vom Staat in Kauf genommen und sind von der Zivilgesellschaft zu tragen.
Geld und Waren dürfen frei um die Welt reisen, um die trudelnde Wirtschaft anzukurbeln. Personen hingegen müssen sich allen möglichen Beschränkungen aussetzen, bevor sie auf Reisen gehen dürfen. Dieses paradoxe Phänomen in einer zunehmend global erfahrbaren Welt relativiert den alten Spruch: „Wenn eine/r eine Reise tut, dann kann er/sie was erzählen.“ Ehe ohne Grenzen kann ansatzweise berichten, was mit denen geschieht, die auf ihrer Lebensreise in den Dschungel des österreichischen Fremdenrechts geraten.