“Ja, ich will!” – Unsere Forderungen
Im Februar 2006 fanden sich betroffene Ehepaare zusammen, um auf ihre prekäre Lage als binationale Ehepaare im Lichte des seit 01.01.2006 geltenden „Fremdenrechtspakets“ aufmerksam zu machen. Daraus entstand die Initiative Ehe ohne Grenzen, die seither für eine konsequente Anerkennung des Rechts auf Familienleben eintritt. 16 Jahre später sind die Forderungen von Ehe ohne Grenzen immer noch nicht obsolet. Im Gegenteil, die Wahrung der Menschenrechte in der Fremdenpolitik dieses Landes ist geprägt von politischen Akten der Unmenschlichkeit. Im Bereich der Familienzusammenführung befinden wir uns auf einem neuen Tiefpunkt!
Viel zu hohe Einkommenshürden, Spießrutenläufe bei Antragstellungsprozessen im Aus- und Inland, zwingende Integrationsmaßnahmen, restriktive Zuwanderungsbestimmungen, uvm. verwehren den Betroffenen ihr Recht auf Familienleben. Schmerzhaft müssen diese Familien erfahren, wie es ist, auseinander gerissen zu werden und nicht gemeinsam leben zu können, wie es ist, ohne ausländischen Elternteil aufwachsen zu müssen, wie es ist, undokumentiert zu leben. Nur mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit, Eigenleistung, Unterstützung und mit viel Geduld kann der Ausgang aus dem Fremdenrechtslabyrinth gefunden werden. Das Recht auf Familienleben ist abhängig von der Staatsbürgerschaft und ist hierzulande ein Luxusgut geworden.
Die Initiative Ehe ohne Grenzen kämpft seit 16 Jahren gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern und sagt:
JA, ICH WILL! – 16 Jahre EOG und 10 Forderungen:
- JA zur Verwirklichung des Rechts auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren!
- JA zu einem Leben mit beiden Elternteilen und der Verantwortung beider Elternteile für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder!
- JA zur Verwirklichung der Genfer Flüchtlingskonvention!
- JA zum Abbau bürokratischer Hürden und behördlicher Willkür!
- JA zu menschenwürdigen Zuwanderungsbestimmungen!
- JA zu familienfreundlichen Niederlassungs- und Aufenthaltsrechten!
- JA zu uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang!
- JA zu einem Ende des Generalveralverdachts auf “Scheinehe”!
- JA zu länderübergreifendem Familienleben und Bewegungsfreiheit!
- JA zu einer Entschärfung des Fremdenrechts!
Die Verwirklichung des Rechts auf Familienleben als Basis für Binationalität als selbstverständliche Lebensform
Ehe ohne Grenzen fordert die Verwirklichung des gebührenden Respekts für binationale Familien und Lebensgemeinschaften, die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und die durchgehende Wahrung der Menschenrechte in der Fremdenpolitik dieses Landes. Mit ihren Aktivitäten tritt die Initiative für die Verwirklichung der Menschenrechte auf Eheschließung und Familiengründung ein, für den Schutz der Familie durch Gesellschaft und Staat und für die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie für das Verbot der Benachteiligung binationaler Familien und die Eliminierung der Hürden bei der Anerkennung der Verantwortung beider Elternteile für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder (Art 16 AEMR, Art 8 EMRK, Art 12 EMRK, Art 14 EMRK, Art 5 Zusatzprotokoll 7 EMRK, Art 18 Abs 1 KRK).
Ehe ohne Grenzen sieht diese in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Kinderrechtskonvention (KRK) festgeschriebenen Rechte und Forderungen mit zunehmender Verschärfung des Fremdenrechts und der Auslese von Migrant_innen gefährdet bzw. die Verwirklichung dieser von der individuellen materiellen Situation der Familien abhängig gemacht. Das Recht auf Familienleben muss verwirklicht werden und Binationalität soll als selbstverständliche Lebensform im Bewusstsein der Bevölkerung wahrgenommen werden.
Abbau der Hürden bei Eheschließung und Antragstellung
Ehe ohne Grenzen fordert einen Abbau der fremdenrechtlichen Hürden bei Eheschließung und Antragstellung in der Phase der Beantragung der Aufenthaltsbewilligungen (Mindesteinkommensnachweise, bürokratische Hürden, restriktive Zuwanderungsbestimmungen wie Auslandsantragsstellung etc.) für ausländische Partner_innen, insbesondere Drittstaatsangehörige, aber auch von Inländer_innendiskriminierung Betroffene, sowie einen Abbau der Hürden beim Arbeitsmarktzugang, bei Ausbildung/Studium, bei der Beglaubigung von Dokumenten und Apostillen etc. Ehe ohne Grenzen unterstützt ehewillige Paare durch persönliche Beratung.
Abbau der Hürden bei Aufenthaltsverlängerungen
Ehe ohne Grenzen fordert einen Abbau der Hürden, welche die weiterführende Lebensplanung sowie länderüberschreitende Familienbesuche einschränken oder verhindern, die finanzielle Situation von Familien verschlechtern sowie Lebensphasen der Unsicherheit mit sich bringen und macht auf Prekarisierungen aufgrund befristeter Aufenthaltstitel und langer Verlängerungsverfahren aufmerksam. Durch diese immer wiederkehrende Unsicherheit wird ein stabiles Familienleben erheblich erschwert.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation
Ehe ohne Grenzen wird auch weiterhin die Problemstellungen im Zusammenhang mit der rechtlichen und fremdenrechtlichen Situation binationaler Familien und Lebensgemeinschaften, nämlich die negativen Auswirkungen auf die materielle und psychische Situation der Menschen sichtbar machen. Es gilt, Belastungen und Zwänge für die betroffenen Paare, die Hürden bei der Zukunftsplanung und die Auswirkungen der polizeilichen Überwachung (Generalverdacht auf “Scheinehe”/ Aufenthaltsehe) sowie von Zwangstrennungen aufzuzeigen.
Bedauerlicherweise wurden die Forderungen der Initiative in den 16 Jahren seit ihrer Gründung – mit Ausnahme der Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und des Rechtes auf Niederlassung als Familienangehörige/r auch für gleichgeschlechtliche binationale Partnerschaften – bis dato nicht erfüllt. Die Beratungstätigkeiten, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die politische Lobbyarbeit der Initiative sind nach wie vor erforderlich und ihre Notwendigkeit bleibt evident.
2021 feierten wir daher 15 Jahre Beratung und Unterstützung für binationale Lebensgemeinschaften und Familien, 15 Jahre Informationsarbeit, 15 Jahre Mut zum Protest, 15 Jahre Einsatz für Menschen- und im speziellen Kinderrechte, 15 Jahre ehrenamtliches Engagement und 15 Jahre Kampf gegen das Fremdenrecht!