Ehe ohne Grenzen

Ehe ohne Grenzen ist die unmittelbare Reaktion Betroffener auf das im Jahr 2006 eingeführte Fremdenrechtsgesetz. Ehe allein begründet nicht mehr das Recht auf Aufenthalt und gemeinsames Ehe- und Familienleben und öffnet nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sehen sich binationale Paare mit Vorurteilen und Klischees konfrontiert.

Das Hauptziel von Ehe ohne Grenzen ist die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und Lebensgemeinschaften.