Presseaussendungen

 

20/11/2022 Tag der Kinderrechte

Jedes  5. Kind in Österreich hat einen oder zwei Elternteile, die im Ausland geboren wurden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine Mehrzahl dieser Kinder sich schon mal die Frage gestellt hat, ob ihre beiden Eltern auch für immer bei ihnen in Österreich bleiben können.

Liebesbeziehung und Kindeswohl sollten nicht an Geld, strukturellem Rassismus, staatlichen Grenzen oder administrativen Hürden scheitern, dafür kämpfen wir seit 2006.

Kinder müssen ihr Recht auf beide Elternteile bekommen. Und wir bleiben dabei – heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremden- und Asylrecht! Kinderrechte: JA, ich will!

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20/11/2021 Tag der Kinderrechte

Seit nunmehr 15 Jahren kämpft Ehe ohne Grenzen für eine konsequente Anerkennung des Rechts auf Familienleben. 

Es wird also für etwas gekämpft, aber auch gegen etwas, und zwar: gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern. Kinder sind von solchen Bestimmungen genau so betroffen wie ihre Eltern und die restliche Familie.

Kinder müssen ihr Recht auf beide Elternteile bekommen. Und wir bleiben dabei – heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremden- und Asylrecht! Kinderrechte: JA, ich will!

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24/03/2020 Rückholaktion muss auch für Familienangehörige ohne österr. Pass gelten! 

Von Seiten des Außenministeriums findet im Moment die größte Rückholaktion in der Geschichte Österreichs statt. In einem Artikel der Tageszeitung der Standard meinte BMeiA-Sprecher Peter Guschelbauer dazu, dass Menschen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich zwar mitgenommen werden würden, jedoch nur dann, wenn im Flugzeug noch freie Plätze wären.

Die Initiative Ehe ohne Grenzen fordert die Bundesregierung jedoch auf, diese Menschen österreichischen Staatsbürger*innen gleichzustellen und ihnen genauso einen Platz in einem der Flugzeuge zuzusichern. Sie haben das Recht auf die gleiche Unterstützung von Seiten des Staates, in dem sie leben! Gerade in dieser schwierigen Situation dürfen Familien nicht voneinander getrennt sein! Das Recht auf Familienleben gem. Art 8 EMRK muss auch in extremen Krisenzeiten respektiert werden.

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12/2/2020 Valentinstag

Kampagnenauftakt „Liebe ohne Grenzen“ von Ehe ohne Grenzen

In Zeiten, in denen nationalstaatliche Grenzen für die meisten kaum mehr eine Rolle spielen, sind sie für bestimmte Menschen noch immer eine unüberwindbare Hürde: ÖsterreicherInnen und deren EhepartnerInnen aus einem „Drittstaat“. Oft verhindern diese Grenzen sogar ein gemeinsames Familienleben.

09/12/2019 Reaktion der NR-Abgeordneter Stefanie Krisper auf unsere Forderungen.
In ihrer Antwort sichert uns Stefanie Krisper (NEOS) ihre Unterstützung in einigen wesentlichen Punkten in Bezug auf den Schutz von binationalen Familien und Asylsuchenden zu und nennt konkrete Anträge, die sie bereits im Nationalrat eingebracht haben.

Weiterlesen: Gesamte Antwort von Stefanie Krisper (NEOS)


28/11/2019 Unsere Forderungen an die neue Regierung!
Wir fordern:

  • die Beseitigung der Hürden für binationale Paare, die Österreich aufstellt, im Besonderen die Regelung „Deutsch vor Zuzug“, die Altersgrenze von 21 Jahren und die hohen Einkommensgrenzen, die vor allem für Frauen schwer zu erreichen sind. Konkret fordern wir eine Anpassung von österreichischem Recht an EU-Recht und ein Ende der Inländer_innendiskriminierung.
  • die Einführung eines Einreisevisums zum Zwecke der Eheschließung
  • die Akzeptanz der Tatsache, dass nicht nur Waren, sondern auch Menschen in unserer globalisierten Welt zirkulieren und diese Menschen ein Recht auf ihr Familienleben haben.
  • eine Entschärfung der zuletzt beschlossenen Regeln, die den Zugang zu Sozialleistungen von Deutschkenntnissen abhängig machen
  • keine legistische Verhinderung der Integrationsbemühungen von subsidiär Schutzberechtigten
  • die Rücknahme des BBU-Gesetzes wie in der Kampagne #FairLassen gefordert
  • ein Ende der von den ausführenden Organen getätigten Praxis, immer GEGEN die Interessen der schutzsuchenden Menschen zu entscheiden und ihnen das Leben so schwer wie möglich zu machen
  • einen sofortigen Abschiebestopp von Asylwerbenden in Lehre
  • einen sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan und in andere krisengeschüttelte Länder
  • die internationale Anerkennung und Zulassung zum Asylverfahren von Opfern des Klimawandels
  • die Anerkennung der UN-Kinderrechte-Konvention durch Österreich im vollen Umfang
  • die Ratifizierung des dritten Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention, damit Kinderrechtsverletzungen mittels Individualbeschwerde beim UN-Kinderrechtsausschuss bekämpft werden können
  • Das Kindeswohl muss in fremdenrechtlichen Entscheidungen über dem Recht des Staates auf Herstellung von Ordnung und Sicherheit stehen.

20/11/2018 Internationaler Tag der Kinderrechte! Kindeswohl vor Fremdenrecht!
Vor 29 Jahren wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Diesen Tag nutzt Ehe ohne Grenzen, um auf die Rechte der Kinder im Fremdenrechtspaket in Österreich aufmerksam zu machen. Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Konvention in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG gleich wieder beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide Elternteile. Es ist wichtig zu betonen, dass der Standardsatz, dass öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet werden dürfen, das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn Elternteile abgeschoben und mit Aufenthaltsverboten belegt werden, wird kaum berücksichtigt, wie es Kinder aus der Bahn werfen kann, dass sie mit nur einem Elternteil zurück bleiben. Das Wissen der Kinder, dass es eine „Macht“ gibt, die die Familie auseinanderreißen kann, ist oft in frühem Alter vorhanden: „Bei meinem Sohn schon mit 7 Jahren. Er hat gemeint, wir sollen Spiderman zu Hilfe rufen gegen die Fremdenpolizei“ berichtet ein Vorstandsmitglied. Wenn es um Kinder geht, denen der Familiennachzug von Elternteilen durch Fremdenrechtsverschärfungen verweigert wird, können wir nur von politischen Fehlentscheidungen berichten. Der Schutz des Kindes ist über den Schutz unsichtbarer und unmenschlicher Grenzen zu stellen!

Weitere Details: Zum Artikel; #tagderkinderrechte; #EOG; Ein Monat Kinderschwerpunkt auf FB;


05/10/2017 Heute mehr denn je: Menschenrecht vor Fremdenrecht!

Wegen der immer schärferen Fremdengesetze und der aktuellen Stimmungsmache gegen Zuwanderung gilt es heute mehr denn je, in Erinnerung zu rufen, dass die Menschenrechte ALLER Menschen in Österreich dringend gewahrt werden müssen!

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10/10/2016 10 Jahre Ehe ohne Grenzen, (k)ein Grund zum Feiern?

Menschenrecht auf Familie wird Österreicher_innen mit ausländischen Partner_innen noch immer vorenthalten. Noch immer keine Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren. Seit mittlerweile 10 Jahren kämpfen betroffene Österreicher_innen in der Initiative Ehe ohne Grenzen für das Recht auf ein Familienleben mit den Lebenspartner_innen ihrer Wahl und auf das Recht ihrer Kinder auf beide Elternteile.

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21/04/2016 Asylrechtsverschärfungen: Das Menschenrecht auf Asyl darf nicht einfach ausgehebelt werden!

Seit über zehn Jahren beobachtet und kritisiert die Initiative Ehe ohne Grenzen die Entwicklungen ergo Verschärfungen des österreichischen Asylrechts. Eine solch schwerwiegende Einschränkung wie die nun geplante stellt vieles bisher da gewesene in den Schatten. Das Recht auf ein Asylverfahren in Österreich de facto außer Kraft zu setzen kommt einer Abschaffung dieses grundsätzlichen Menschenrechtes gleich. Mit Totschlagargumenten wie der geschätzten Zahl afrikanischer Flüchtlinge, die auf ihre Überfahrt nach Europa in Nordafrika warten, werden Ängste vor den Folgen einer „Völkerwanderung“ geschürt, mit der der Verlust einer angeblichen österreichischen Kultur-, Werte- und letztendlich auch Gengemeinschaft einhergeht, so die Annahme. Dadurch soll erreicht werden, dass die Mehrheit der ÖsterreicherInnen diese Verschärfungen mitträgt.

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01/12/2015 Stellungnahme AsylG:
EOG Stellungnahme zur geplanten Novelle des Asylgesetzes

Der Art. 8 EMRK ist für unsere Initiative ein wichtiges Grundrecht, das auch im österreichischen  Asylgesetz seinen Niederschlag finden muss. Mit der geplanten Gesetzesnovelle soll 3 Jahre nach der Zuerkennung des Asylstatus systematisch geprüft werden, ob die Flüchtlingseigenschaft weiterhin besteht. Erst nach dieser Prüfung soll das Aufenthaltsrecht dauerhaft festgestellt werden. Diese Bestimmung steht im klaren Widerspruch zum Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention.

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23/03/2015 Der Kampf geht weiter

Ehe ohne Grenzen unterstützt den parlamentarischen Antrag betreffend ein Ende der Diskriminierung bei Ehen von ÖsterreicherInnen mit Drittstaatsangehörigen der Abgeordneten Alev Korun vollinhaltlich und bedauert zutiefst, dass dieser mittels fadenscheiniger Begründungen abgelehnt wurde.

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