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Statement zum Stopp des Familiennachzugs

Familien gehören zusammen! Nach dem Asylgesetz können Geflüchtete nach einem
positiven Asylbescheid Familiennachzug beantragen. Dann können ihre Familienmitglieder auf legalem
Weg nach Österreich nachziehen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs, die Österreichs Dreierkoalition beschlossen hat, bedeutet, dass überwiegend Frauen, Kinder und Jugendliche weiterhin in Kriegsgebieten oder in Flüchtlingslagern leben müssen oder dass sie ebenfalls über gefährliche und irreguläre Routen die Flucht in die EU wagen werden.
Artikel 8 der EMRK verpflichtet uns zur Achtung des Familienlebens als Menschenrecht.
In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bisher noch nie eine Notfallklausel genehmigt.
Wenn Österreich nun die Behauptung aufstellt, das österreichische Bildungssystem
gerate in einen Notstand, weil zu viele traumatisierte und nicht alphabetisierte Kinder
ins Land kommen, so ist das einigermaßen übertrieben, wenn wir uns an den vorliegenden Zahlen orientieren.

Im Jänner 2025 wurden 91 Einreisegenehmigungen für Familienzusammenführung
erteilt, davon waren 35 Kinder im schulpflichtigen Alter. Im Jänner des Vorjahres
wurden noch 2.200 Familienzusammenführungen beantragt, heuer jedoch nur mehr 238.

Auch die Asylantragszahlen insgesamt sind stark rückläufig.
Mit einem Ausbau von Orientierungsklassen, von denen es noch zu wenige in ganz
Österreich gibt, können Kinder auf einen guten Weg in das österreichische Schulsystem
geführt werden. Sie bekommen so die Möglichkeit innerhalb eines halben oder ganzen
Jahres sich der deutschen Sprache anzunähern, sie lernen, was Schule ist und wie
Schule geht. Bildungsminister Polaschek sollte seit mehr als einem Jahr
Orientierungsklassen umsetzen, besonders wichtig sollte dabei die Vermittlung
„unserer Werte“ sein.
Dass Innenminister Karner nach den Nationalratswahlen eine
Asylverfahrensaussetzung für im Land aufhältige Syrer:innen anordnete, bedeutet,
dass diese Menschen bestehende Ansprüche nicht mehr geltend machen können oder
auch, dass ihre Ansprüche auf Staatsbürgerschaft oder Familiennachzug verfallen.
Durch dieses aus unserer Sicht rechtswidrige Vorgehen wird nicht nur Zuwanderung
sondern auch Integration gezielt unterbunden. Durch den gegen die EMRK
verstoßenden Ausschluss von der Familienzusammenführung unter dem falschen
Vorwand einer Notfallsituation im Bildungswesen untergraben wir unsere eigene
Wertebasis.
Die Initiative Ehe ohne Grenzen setzt sich seit 2006 für das Menschenrecht auf
Familienleben ein und für das Recht der Kinder auf beide Elternteile. Wir wissen aus der
eigenen binationalen Lebenserfahrung mit dem österreichischen Fremdenrecht, wie
sehr ein gesichertes Familienleben stabilisiert und die Entwicklung von Kindern fördert.
Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, diese Rechte in Österreich im
vollen Umfang wiederherzustellen. Wir und große Teile der österreichischen
Zivilgesellschaft sind sicher, dass das ganz leicht und auch ohne allzu hohe Kosten
umsetzbar ist und dass es eine erste wirkliche Friedensinitiative wäre – vor allem für die
Kinder, die sich aus einer völlig zerstörten in unsere, wenn auch unheilschwangere Welt
retten.

    Einladung zur Generalversammlung des Vereins Initiative: Ehe ohne Grenzen

    Wann: Dienstag, 07.3.2023, um 18Uhr

    Wo: Ehe ohne Grenzen, Zollergasse 15/2, 1070 Wien

    Tagesordnung:

    1. Begrüßung und Eröffnung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Genehmigung der Tagesordnung
    4. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
    5. Berichte der Obfrau und weiterer Mitglieder über Vereinsaktivitäten
    6. Bericht der Kassierin
    7. Bericht der Rechnungsprüfer*innen und Entlastung des Vorstandes
    8. Wahlvorschlag für den EOG-Vorstand 2023: Margarete Gibba – Obfrau

    Claudia Grobner – stellvertretende Obfrau Beate Neunteufel-Zechner – Schriftführerin

    Elisabeth Smejkal und Sandra Eisschiel – Rechungsprüfer*innen

    1. Wahl des Vorstandes
    2. Wahl der Rechnungsprüfer*innen für die neue Periode
    3. Vorstellung des gewählten Vorstandes
    4. Ausblick in die Aktivitäten der nächsten Monate
    5. Anträge
    6. Information + Diskussion
    7. Allfälliges

    Wahlberechtigt sind Vereinsmitglieder. Offene Mitgliedsbeiträge sind im Vorfeld zu begleichen.

    Herzliche Grüße Margarete Gibba, Obfrau

    Spendenkonto: EASYBANK IBAN: AT47 1420 0200 1097 2800 BIC: BAWAATWW

    SOS Mitmensch präsentiert ersten umfassenden Bericht über MA 35-Missstände

    SOS Mitmensch hat erstmals einen umfassenden Prüfbericht über die Probleme und Missstände sowie den laufenden Reformprozess bei der MA 35 erstellt. Fazit: Die bisherigen Reformschritte sind bei weitem nicht ausreichend, um die erdrückenden Probleme, Verzögerungen und Schikanen zu lösen.

    SOS Mitmensch hat, unter anderem, mehrere unserer Beraterinnen zum Thema Interviewt. Zusammengefasst würden wir sagen, dass das Recht auf Privat- und Familienleben einer der Grundpfeiler der europäischen Gemeinschaft ist. Trotz der gesetzlichen Spielräume, Artikel 8 EMRK in Härtefällen anzuwenden, werden diese von der MA 35 jedoch kaum ausgeschöpft. Restriktive innerstaatliche Sicherheitskonzepte wiegen für die Behörde schwerer als das Recht auf Familienleben.

    Fünfzehn Forderungen zur Behebung der Missstände

    SOS Mitmensch nennt insgesamt fünfzehn Forderungen zur Behebung der Missstände bei der MA 35.

    Gefordert werden etwa die ausreichende personelle Ausstattung der Behörde, fallbezogene Auskünfte, ein effizientes Dokumentenmanagement, ein übersichtlicher und barrierefreier Online-Auftritt sowie Anti-Diskriminierungs-Schulungen für Mitarbeiter*innen.

    „Unser Bericht zeigt klar, dass minimalistische Reformschritte angesichts der Fülle an Problemen und Missständen nicht genug sind. Die MA 35 muss umfassend neu aufgestellt werden, um wirklich zu funktionieren“, erklärt SOS Mitmensch-Projektleiterin Sakurai.

    Der Bericht kann hier gelesen werden.

    WIR FORDERN: KINDERRECHTE VOR FREMDENRECHTE!

    Jedes  5. Kind in Österreich hat einen oder zwei Elternteile, die im Ausland geboren wurden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine Mehrzahl dieser Kinder sich schon mal die Frage gestellt hat, ob ihre beiden Eltern auch für immer bei ihnen in Österreich bleiben können.

    Ehe ohne Grenzen mahnt seit Jahren das Recht der Kinder auf beide Elternteile ein. Dieses Recht ist bedauerlicherweise nach wie vor durch das geltende Fremdenrecht nicht gewährleistet. So laufen Kinder, etwa durch die Praxis der Auslandsantragstellung, bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln Gefahr, auf lange und unbestimmte Zeit (von mehreren Monaten bis zu einem Jahr) von einem Elternteil getrennt zu werden. Österreichische Elternteile werden damit de facto zu Alleinerzieher:innen wider Willen. Die Gleichstellung binationaler mit österreichischen Familien ist in keinem Fall garantiert. Den internationalen Tag der Kinderrechte nehmen wir zum Anlass, den Fokus auf dieses – zum großen Teil strukturelles –  Problem zu richten.

    Viele binationale Familien hier in Österreich haben die Angst, voneinander getrennt zu werden. Kinder werden von einem oder beiden Elternteile für unvorhersehbare Zeit durch Entscheidungen im Asyl- und Fremdenrecht getrennt, was dramatische Folgen sowohl für das Familienleben als auch für das Wohlbefinden der Kinder hat. Dies beobachten wir tagtäglich in unserer Beratungsarbeit, solche Ungerechtigkeiten regelmäßig mitzubekommen bestärkt unseren Willen, für die Gleichberechtigung von Kindern in binationalen Familien zu kämpfen.

    Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Kinderrechte-Konvention in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gleich wieder beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide Elternteile. Dass das Fremdenrecht und seine unzähligen Hürden heuer immer noch gegenüber dem Kindeswohl Vorrang haben, ist ein legistisches Versagen und muss unverzüglich geändert werden. In Krisenzeiten mehr denn je, stellt das vorzuweisende Mindesteinkommen ein massives Hindernis für binationale Paare und Familien da.

    2022 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ auf  1.625,71 € netto  pro Ehepaar neuerlich erhöht: Außerdem müssen zu diesem Betrag noch die Mietkosten hinzugerechnet werden. Und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind müssen 159 € addiert werden. Diese Summen sind mehr als viele österreichische Paare überhaupt zur Verfügung haben, vor allem wenn de facto nur eine Person in der Beziehung arbeitsberechtigt ist. Liebesbeziehung und Kindeswohl sollten nicht an Geld, strukturellem Rassismus, staatlichen Grenzen oder administrativen Hürden scheitern, dafür kämpfen wir seit 2006.

    Wir sind uns sicher: Der Schutz des Kindeswohles ist jedenfalls über den Schutz von unsichtbaren und unmenschlichen Grenzen zu stellen. Und wir bleiben dabei – heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremdenrecht! Kinderrechte: JA, ich will!

    Das Ehe ohne Grenzen Team.

    Ehe ohne Grenzen bei Radio Klassik Stephansdom

    Im Rahmen der 10. Wiener Freiwilligenmesse haben wir uns in einem Elevator Pitch sowohl vor Ort, am Sonntag, als auch bei Radio Klassik Stephansdom vorgestellt. Kurz und knackig haben wir innerhalb einer Minute zusammengefasst, was unser Anliegen ist und wo wir noch Unterstützung brauchen. Den Beitrag kann man hier nachhören.

    Einen großen Dank an die Freiwilligenmesse und an Radio Stephansdom!

    EOG Weiterbildung

    „Das Fremdenrecht und seine Auswirkungen auf binationale Familien: Blicke in die Beratungspraxis der Initiative Ehe ohne Grenzen.“
    Eine Weiterbildung für Berater:innen, Multiplikator:innen und Interessierte.

    Veranstaltungstermin: Samstag, 26. November 2022, 14:00 – 18:00 Uhr

    Veranstaltungsort: Büro von SOS Mitmensch/EOG, Zollergasse 15/2, 1070 Wien

    Anmeldung via E-Mail an office@ehe-ohne-grenzen.at

    Anmeldeschluss: 15. November 2022

    Kosten pro Seminarplatz: 70,- €

    Zusammenfassung: In dieser Weiterbildung teilen die Beraterinnen von EOG ihr Wissen und bieten einen Einblick in die Beratungspraxis der Initiative sowie Informationen über komplexe Bereiche des Fremdenrechts und dessen Auswirkungen auf das Leben binationaler Familien.

    Themenliste: Fremdenrechtspaket 2005 und Novellen bis zur Gegenwart (gefordertes Mindesteinkommen, Auslandsantragsstellung, „Deutsch vor Zuzug“, Inländer:innendiskriminierung, Eheschließung und Antragstellung auf Familiennachzug, Aufenthaltstitelverlängerungen, Intergrationsvereinbarung, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz;), Beratungsarbeit von EOG, Aufenthaltstitel, Behörden, Kinder im Fremdenrecht, EU-Freizügigkeit, B2B: Tipps für Betroffene.

    Referentinnen:
    Mag.a Sandra Eisschiel
    seit 2015 ehrenamtliche Beraterin bei Ehe ohne Grenzen, Juristin, Sozialberaterin beim Flüchtlingsprojekt Ute Bock

    BA Erika Eisenhut
    seit 2020 ehrenamtliche Beraterin bei Ehe ohne Grenzen.

    Die Reservierung des Seminarplatzes ist fix mit Einlangen des Kostenbeitrags auf unser Vereinskonto. Die Reservierung der Plätze findet in der Reihenfolge des Einlangens des Kostenbeitrags auf unser Vereinskonto statt. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Beginn der Weiterbildung wird der Betrag abzüglich 10,- Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, danach verfällt er, falls keine Ersatzperson den Platz einnimmt.

    Konto:Verein Initiative Ehe ohne Grenzen
    IBAN: AT47 1420 0200 1097 2800
    BIC: EASYATW1.
    Verwendungszweck: Weiterbildung Fremdenrecht

    Orte des Respekts

    EOG macht bei Orte des Respekts mit! 

    „Orte des Respekts“ ist eine Kampagne, um Menschen, Initiativen und Projekte vor den Vorhang zu holen, die Respekt leben und das Zusammenleben in Österreich beständig positiv gestalten. Gleichzeitig werden von einer Jury die respektvollsten „Orte des Respekts“ ausgewählt, welche mit einem Geldpreis prämiert werden. Zusätzlich findet noch ein Publikumsvoting statt, bei dem für einProjekt gestimmt werden kann. Der Sieger des Votings erhält den Publikumspreis. Auch wird im Bereich „Bildung & Ausbildung“ ein Sonderpreis ausgegeben. 

    Vom 24. August bis zum 14. September kannst du für uns wählen! Bitte teile das Projekt auch mit Familien, Freund:innen und Bekannten, je mehr Menschen für uns wählen, desto höher stehen unsere Chancen! 

    Hier kannst du für uns wählen