Beitrag von der Asylkoordination Österreich. Zu lesen unter https://asyl.at/de/info/news/informationenzurukraine-krise.
Wir freuen uns auch über Informationen und Vernetzungen. Bitte am besten auf langthaler@asyl.at
Die Situation in den angrenzenden Staaten ist für uns nicht leicht beurteilbar. Am besten sind sicherlich die aktuellen Informationen des ORF und anderer öffentlich rechtlichen Medien.
Wir bekommen Infos über verschiedene andere Kanäle und veröffentlichen sie nach Überprüfung hier – sofern sie uns für die Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine relevant erscheinen.
Polen, Rumänien, Moldawien, Ungarn und die Slowakei lassen Menschen bisher problemlos über die Grenze und versuchen auch die Weiterreise zu ermöglichen.
In Ungarn und der Slowakei bekommen auch nicht-ukrainische Personen, die einen legalen Aufenthalt in der Ukraine haben (z.B. Studierende aus verschiedenen afrikanischen Staaten) vorübergehenden Schutz.
Die Einreise nach Österreich ist mit biometrischem Pass ohnehin visumfrei möglich. Personen ohne biometrischem Pass bekommen unbürokratisch ein Visum ausgestellt und können auch einreisen.
In Österreich dürfen Drittstaatsangehörige, die sich legal oder „illegal“ in der Ukraine aufgehalten haben, nicht einreisen bzw. nur entsprechend der für diese Staaten gültigen Einreisebestimmungen. Es wurden, wie die Initiative Misson Lifeline berichtet, auch schon Menschen an der Grenze zurückgewiesen.
QUARTIERE für UKRAINER*INNEN ERÖFFNET
BBU hat die Quartiere in Ohlsdorf (Kleinreith-Gewerbepark 7) und Mondsee (Am Moos 543) und in Villach für Ukrainer*innen bereitgestellt, die vorerst keinen Asylantrag stellen wollen. Bitte vorher die BBU-Hotline 01 2676 870 9460 anrufen. Anreise dann wenn möglich selbständig, bei der ÖBB ist es möglich, unter Vorlage eines ukrainischen Passes oder ID-Card gratis zu reisen.
Insgesamt sollen 3.500 Plätze von Bund und Ländern bereitgestellt werden.
Die BBU wird das zentrale Quartiermanagement übernehmen, damit es nicht zu Doppelgleisigkeiten kommt. Für private Anbieter soll eine Plattform eingerichtet werden.
Für jene, die einen Asylantrag stellen, wurde auch in Traiskirchen Raum geschaffen.
Die Vernetzung privater Anbieter*innen läuft bei der BBU unter „Nachbarschaftshilfequartiere“. nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at
Die Frage, ob ein Asylantrag gestellt werden soll oder nicht, muss natürlich von Fall zu Fall beantwortet werden.
Zu bedenken ist jedenfalls, dass es noch nicht klar ist, ob es in Österreich oder auf EU-Ebene eine Form von temporären Schutz geben wird.
Auf der EU-Ebene könnte die Richtlinie über vorübergehenden Schutz im Falle einer Massenfluchtbewegung schon am Donnerstag beschlossen werden. Dafür müssten mehr als 15 Mitgliedsstaaten zustimmen. Da die jetzt betroffenen EU-Staaten bisher eine Inkraftsetzung immer verhindert haben, wäre es sehr erfreulich und ein Zeichen gelebter EUropäischer Solidarität, wenn jetzt die südlichen EU-Staaten einen solchen Schritt mittragen.
Auf österreichischer Ebene wäre eine vorübergehende Aufnahme auf Grundlage des § 62 AsylG „Aufenthaltsrecht für Vertriebene“ möglich.
Der Haken bei beiden Formen des vorübergehenden Schutzes – es könnte so der Weg zum Asylverfahren abgeschnitten werden.
Die asylkoordination fordert daher, dass der Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren möglich sein muss.