Antrag auf „Abschaffung der Inländer_innendiskriminierung beim Zuzug von Familienangehörigen“ vertagt!

Nach langer Vorlaufzeit wurde am 1.10. 2020 der Antrag der NEOS auf „Abschaffung der Inländer_innendiskriminierung beim Zuzug ausländischer Familienangehöriger“ (eingebracht von Nationalratsabgeordneter Stephanie Krisper und Kolleg_innen) im Innenausschuß des Parlaments behandelt. Das Resulat war allerdings eine Vertagung auf unbestimmte Zeit.

Trotzdem ist es wichtig dieses Thema immer wieder ins Bewusstsein der Politik zu rücken.
Wie notwendig das ist, sieht man am anschließenden Bericht der Parlamentskorrespondenz – die einzige öffentliche Information über Verhandlungen in den Ausschüssen des Parlaments, abseits des Nationalratsplenums. Darin wurden sämtliche Fakten der derzeit gültigen Rechtslage relativiert, indem von „vermeintlicher“ Inländer_innendiskriminierung gesprochen wurde.

Familienangehörige österreichischer Staatsbürger_innen müssen unter anderem für den Nachzug nach Österreich ein erforderliches Mindesteinkommen von 1520€ netto plus Mietkosten pro Ehepaar nachweisen, es muss schon für die Antragstellung ein A1 Deutschzertifikat nachgewiesen werden und die Bearbeitung des Antrages kann oft nicht in Österreich abgewartet werden – womit lange Trennungen einhergehen. All diese Voraussetzungen fallen bei Angehörigen von EWR-Bürger_innen weg. Der VfGH hat diese faktische Schlechterstellung allerdings als verfassungsmäßig zulässig erklärt. Die Hoffnung, dass durch EuGH Rechtssprechung Bewegung in den Bereich der Inländer_innendiskriminierung kommen könnte, hat sich bislang nicht erfüllt und liegt aufgrund vieler Hürden in weiter Ferne.
Die Veränderung dieser Ungleichbehandlung liegt somit in politischer Hand.
Mit dem Asylwesen hat diese Thematik allerdings nichts zu tun, haben Flucht und Asyl doch ganz andere Beweggründe als Migration.

Ehe ohne Grenzen fordert eine Beendigung dieser Ungleichbehandlung und eine echte und ernst gemeinte Auseinandersetzung sämtlicher politischer Parteien mit der Thematik!

Zitat aus der Meldung der Parlamentskorrespondenz:

„Anhand von mehreren Beispielen von betroffenen Personen machte Felix Eypeltauer (NEOS) auf die vermeintliche „Inländerdiskriminierung“ beim Zuzug ausländischer Familienangehöriger aufmerksam (590/A(E)). Sein Klub geht davon aus, dass es für ÖsterreicherInnen in der Regel schwieriger sei, ihre ausländischen EhepartnerInnen und Kinder nach Österreich zu holen als für in Österreich lebende EU- bzw. EWR-BürgerInnen, weshalb er sich für eine einheitliche Migrationsstrategie aussprach. SPÖ-Mandatarin Nurten Yilmaz stimmte zu und meinte, diese Diskrepanz wäre leicht zu beheben. Die Regierungsparteien entschieden sich allerdings für eine Vertagung, die Georg Bürstmayr (Grüne) und Christian Stocker (ÖVP) damit begründeten, dass diese Frage wohl schlussendlich der EuGH entscheiden werde. Bürstmayr räumte allerdings ein, dass die Koalitionsparteien bei diesem Thema nicht einer Meinung wären. Abgeordneter Stocker kann derzeit keine derartige Diskriminierung erkennen und meinte vielmehr, das Asylwesen sollte nicht umgangen werden können. (Schluss) sue/fan“

Presseaussendung der Parlamentskorrespondenz

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