„Möglichkeiten des Staatsbürgerschaftserwerbs durch Fremde in Österreich“ – Eine Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks
„Österreichs Einbürgerungsverfahren gilt als eines der striktesten der Welt. Vor allem seit 1998 wurden die Einbürgerungsregelungen stetig verschärft.“
So wurden 1998 die Verleihungshindernisse teilweise strenger und der Nachweis von Sprachkenntnissen eingeführt. 2006 wurde u. a. die Höhe des gesicherten Lebensunterhalts erheblich erschwert. So war bereits 2017 ein jährlich verfügbarer Nettobetrag von mindestens rund EUR 13.200 nötig, um den gesetzlichen Vorgaben zum gesicherten Lebensunterhalt zu entsprechen.
Des weiteren wurden 2011 die Nachweise der Sprachkenntnise drastisch verschärft.
Die Studie untersucht den Staatsbürgerschaftserwerb durch fremde Personen in Österreich. Beleuchtet werden u. a. Einbürgerungsvoraussetzungen. Der Schwerpunkt der Studie liegt in der Gegenwart, aber in Bezug auf politische und gesetzliche Entwicklungen werden auch die vergangenen fünf Jahre berücksichtigt.
Vergleicht man zwischen österreichischen Staatsbürger_innen und fremden Personen, die sich in Österreich lediglich langfristig beziehungsweise dauerhaft aufhalten – also nur einen Aufenthaltstitel haben – zeigt sich das Wahlrecht als wesentlicher Unterschied. Mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft wird unter anderem die umfassende politische Mitbestimmung in Österreich möglich.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass österreichischen StaatsbürgerInnen das Recht auf Wiedereinreise nach Österreich nicht entzogen werden darf.
Studie zum Staatsbürgerschaftserwerb in Österreich 2020
Kurzzusammenfassung der Studie