Nationalstaatliche Grenzen können unüberwindbare Hürden sein: für Österreicher*innen und deren Ehepartner*innen aus einem sogenannten Drittstaat können sie sogar ein gemeinsames Familienleben verhindern.
Wie Staatsgrenzen immer mehr Menschen betreffen, Familien entzweien können und Rückholaktionen wg COVID-19 Menschen ganz selbstverständlich benachteilgen.
Ein Text von Claudia Grobner / Ehe ohne Grenzen.
Wir wollten diese Woche die Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen unser Antrag mit fast allen Dokumenten wurde nicht angenommen.
Bei Fragen wende dich bitte an unser Beratungsteam. Und zwar hier: https://ehe-ohne-grenzen.at/anfragen/
Guten Tag, mein Name ist Manuela Khalilpur. Ich bin seit Februar 2018 mit meinem Mann – Iraner – verheiratet. Er ist seit Nov 2015 in Österreich. Hat Deutsch B1, Führerschein, Staplerschein und seit 0kt 2017 auf selbständiger Basis gearbeitet. Das Magistrat möchte jetzt den Gewerbeschein entziehen wg. Illegalem Aufenthalts. Er bezieht seit April 2017 keine staatlichen Leistungen. Trotzdem wird ihm keinerlei Aufenthalt gewährt. Weder Asyl und auch nicht Antrag auf Art. 8 Emrk. Jetzt soll er endgültig ausreise. Er kann aber keinesfalls in den Iran. Taufe seit April 2017 un Austritt aus dem Islam.. Ausserdem Haftstrafe im Iran offen. 36 Peitschenhiebe u 8 Monate Gefängnis für ein Bagatelldelikt. Wir wissen im Moment nicht weiter. Unser Anwalt versucht noch einmal Einspruch bei einem Höchtgericht einzulegen. Wir haben da wenig Hoffnung.. Ich bin seit April 2020 arbeitslos, da habe ich auch keine Möglichkeit für eine Familienzusammenführung, egal in welches Land er geschickt würde .. Wir wissen nicht mehr was wir noch tun könnten. Die Lage ist im Moment beinahe aussichtslos….
Liebe Manuela Khalipur! Bei Fragen wende dich bitte an unser Beratungsteam. Und zwar hier: https://ehe-ohne-grenzen.at/anfragen/