Inländer_innendiskriminierung bei der Familienzusammenführung

Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper bringt ENTSCHLIESSUNGSANTRAG im Nationalrat ein.

Angehörige von österreichischen Staatsbürger_innen sind gegenüber Angehörigen von EU-/EWR-Bürger_innen in Österreich deutlich schlechter gestellt. Das betrifft vor allem das Aufenthaltsrecht (welches sich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz /NAG).
Das heißt: Für Österreicher_innen ist es in aller Regel viel schwieriger, ihre ausländischen Ehepartner_innen und Kinder nach Österreich zu holen als für in Österreich lebende EU-/EWR-Bürge_innen. Auflagen wie hohe Einkommensgrenzen, eine Deutsch A1 Prüfung bereits vor Zuzug und Antragstellung aus dem Ausland stellen die größten Hürden dar. Lange Trennungen und langwierige Behördengänge sind dabei meist unvermeidbar und mit viel Zeitaufwand, Geld, Widrigkeiten und Sorgen verbunden.

Um dem zu entgegnen und eine rechtliche Gleichstellung einzufordern brachten Stephanie Krisper / NEOs und Kolleg_innen am 28.05.2020 einen ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Behandlung im Innenausschuss ein. Dieser fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen der die Schlechterstellung beseitigt.

Hier geht es zum Antrag:

Entschließungsantrag Inländerinnendiskriminierung
Einbringung im Parlament

3 Gedanken zu “Inländer_innendiskriminierung bei der Familienzusammenführung

  1. Kati Savarese schreibt:

    Bitte ich brauche dringend einen Kontakt Aufbau da ich mich im Moment vor all den verschiedenen Regeln ni ht mehr auskenne 068864132503 bitte dringend danke

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s