Seit 20. November 2018 läuft die EOG Infokampagne >>Kinderrechte: Ja ich will! Kindeswohl vor Fremdenrecht<<. Ein Monat lang werden jeden Tag Informationen zum Kinderschwerpunkt veröffentlicht. Heute, am internationalen Tag der Menschenrechte und 10 Tage vor Ende der Kampagne fordern wir erneut: Menschenrecht vor Fremdenrecht!
Ehe ohne Grenzen fordert die Verwirklichung des gebührenden Respekts für binationale Familien und Lebensgemeinschaften, die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und die durchgehende Wahrung der Menschenrechte in der Fremdenpolitik dieses Landes. Mit ihren Aktivitäten tritt die Initiative für die Verwirklichung der Menschenrechte auf Eheschließung und Familiengründung ein, für den Schutz der Familie durch Gesellschaft und Staat und für die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie für das Verbot der Benachteiligung binationaler Familien und die Eliminierung der Hürden bei der Anerkennung der Verantwortung beider Elternteile für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder (Art 16 AEMR, Art 8 EMRK, Art 12 EMRK, Art 14 EMRK, Art 5 Zusatzprotokoll 7 EMRK, Art 18 Abs 1 KRK).
Ehe ohne Grenzen sieht diese in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Kinderrechtskonvention (KRK) festgeschriebenen Rechte und Forderungen mit zunehmender Verschärfung des Fremdenrechts und der Auslese von Migrant_innen gefährdet bzw. die Verwirklichung dieser von der individuellen materiellen Situation der Familien abhängig gemacht.
Das Recht auf Familienleben muss verwirklicht werden und Binationalität soll als selbstverständliche Lebensform im Bewusstsein der Bevölkerung wahrgenommen werden.