Dürfen binationale Paare heiraten, wenn ein Teil die Staatsangehörigkeit eines Landes hat in welchem es die Ehe für alle nicht gibt?
In der Zeitschrift Jus_Amandi des Rechtskomitee Lambda – RKL erfährt man: JA! Auch wenn von manchen Standesbeamt_innen das Gegenteil behauptet wird! Denn Bestimmungen des ausländischen Rechts dürfen nicht angwendet werden, wenn dadurch Grundrechte und somit grundlegende Werte der österreichischen Rechtsordnung verletzt werden.
Hier könnt ihr darüber lesen:
https://www.rklambda.at/images/Jus_Amandi_2018-04_WEB.pdf