Kindeswohl vor Fremdenrecht!
Vor 29 Jahren wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Diesen Tag nutzt die Initiative EHE OHNE GRENZEN, um auf die Rechte der Kinder im Fremdenrechtspaket in Österreich aufmerksam zu machen. Einen Monat lang werden Informationen zur Situation von Kindern in binationalen Familien veröffentlicht.
Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Konvention in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gleich wieder beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide Elternteile.
Gefordertes Mindesteinkommen, Auslandsantragsstellung, Deutsch vor Zuzug, …
Die Liste an Hürden für binationale Familien ist noch viel länger. Es ist wichtig zu betonen, dass der Standardsatz, dass öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet werden dürfen, das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn Elternteile abgeschoben und mit Aufenthaltsverboten belegt werden, wird kaum berücksichtigt, wie es Kinder aus der Bahn werfen kann, dass sie mit nur einem Elternteil zurück bleiben. Das Recht auf beide Elternteile wird diesen Kindern abgesprochen.
Am Weg durch den Fremdenrechtsdschungel können Kinder ihre Eltern emotional sehr belastet erleben. Das Wissen der Kinder, dass es eine „Macht“ gibt, die die Familie auseinanderreißen kann, ist oft in frühem Alter vorhanden: „Bei meinem Sohn schon mit 7 Jahren. Er hat gemeint, wir sollen Spiderman zu Hilfe rufen gegen die Fremdenpolizei“ berichtet ein Vorstandsmitglied von Ehe ohne Grenzen.
Wenn es um Kinder geht, denen der Familiennachzug von Elternteilen durch Fremdenrechtsverschärfungen verweigert wird, können wir nur von politischen Fehlentscheidungen berichten. Der Schutz des Kindeswohles ist jedenfalls über den Schutz von unsichtbaren und unmenschlichen Grenzen zu stellen.
Daher: Kindeswohl vor Fremdenrecht!
Ehe ohne Grenzen