Am 20. November 2018 hat die Initiative Ehe ohne Grenzen (EOG) auf den internationalen Tag der Kinderrechte aufmerksam gemacht. EOG hat eine Informationskampagne zur Situation von Kindern binationaler Eltern gestartet. Heute, ein Monat nach dem internationalen Tag der Kinderrechte beenden wir diese Kampagne mit dem Fazit: Kinderrechte – JA, ich will! Kindeswohl vor Fremdenrecht!
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#EOG
#zusammenHalt
Wegen der immer schärferen Fremdengesetze, den Kürzungen der finanziellen Mittel von Frauen- und Familieneinrichtungen, den Kürzungen der Mindestsicherung unter anderem zum Nachteil von Kindern und der aktuellen Stimmungsmache gegen Zuwanderung gilt es heute mehr denn je, in Erinnerung zu rufen, dass die Menschenrechte ALLER Menschen in Österreich dringend gewahrt werden müssen!
Dass dem nicht so ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder unter Beweis gestellt. Wiederholt kam es zu tragischen, inhumanen und skandalösen Abschiebungen, welche in Medienberichten von kritischen Stimmen mit Adjektiven und Formulierungen wie „unverantwortlich“, „zynisch“, „radikaler Akt der Unmenschlichkeit“, „im höchsten Maße fragwürdig“, „fassungslos“, „schockierend“, „barbarisch“, „rechtswidrig“, „Sauerei“, „Familientragödien“, „Schande für Österreich“ etc. bewertet wurden.
Nach dem Standpunkt von EOG verstoßen diese Vorgehensweisen gegen die in der Verfassung festgeschriebenen Menschenrechte und sorgen für unermessliches Leid der betroffenen Familien, deren postuliertes Vergehen es ist, die falsche Staatsbürgerschaft zu besitzen.
Die immer rasanter vorgenommenen Novellen des Fremdenrechts machen uns besorgt. Nicht nur, dass dadurch die Rechtsmaterie kontinuierlich unübersichtlicher wird, wir sehen auch in den Auswirkungen, dass immer mehr Menschen davon betroffen sind, denn im Jahr 2017 waren immerhin 30,3 % aller Eheschließungen in Österreich binational (Statistik Austria).
Wir sehen, dass das Fremdenrecht vor keiner Nationalität mehr Halt macht, das heißt österreichische Kinder, Frauen und Männer sind als Angehörige mit gemeint und mit betroffen. Es entsteht der Eindruck, der Staat droht und straft, wenn bei der Familiengründung Binationalität ins Spiel kommt und lehnt sich mit Macht gegen Österreicherinnen und Österreicher, die in der Partnerwahl global und interkulturell leben, wie viele Menschen eben heute leben – weltweit unterwegs und vernetzt als Studierende oder als Fachkräfte oder einfach nur gern auf Reisen.
Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Konvention in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gleich wieder beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide Elternteile.
Die Tatsache, dass Kinder im Aufwachsen schwer benachteiligt werden, weil ihnen ein Elternteil entzogen wird, sei es durch die Verpflichtung zur Beschaffung von niederlassungsrelevanten Dokumenten im Herkunftsland, die Aberkennung von Fluchtgründen oder durch Verlust des Aufenthaltsrechtes aus verschiedensten, oft nur bürokratischen Gründen wie etwa eine Fristversäumnis, ist eine Schande für ein Land wie Österreich und gehört dringend geändert! An dieser Stelle muss betont werden, dass jedes fünfte Kind in Österreich einen oder zwei im Ausland geborene Elternteile hat (2017, Migration und Mehrsprachigkeit/AK Wien).
Wenn es um Kinder geht, denen der Familiennachzug von Elternteilen durch Fremdenrechtsverschärfungen verweigert wird, können wir nur von politischen Fehlentscheidungen berichten.
Mit der Informationskampagne >> Kinderrechte: Ja ich will! Kindeswohl vor Fremdenrecht<< hat EOG auf die Rechte von Kindern weltweit und die Situation der Kinder binationaler Familien in Österreich aufmerksam gemacht und darüber informiert.
Mit der Informationskampagne >>Kinderrechte: JA, ich will! Kindeswohl vor Fremdenrecht<< will EOG darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Kinder, die in Österreich leben, unter gleich guten Bedingungen und mit gleich guten Chancen für ihre Zukunft aufwachsen dürfen. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, darauf aufmerksam zu machen, dass in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, mit populistischen Unterstellungen Gesetze gestaltet werden, die das Kindeswohl außer Acht lassen und bewirken, dass nicht alle Kinder, die in Österreich leben, von staatlicher Seite die ihnen zustehende gleich gute Förderung erhalten. Wir sind uns sicher: Der Schutz des Kindeswohles ist jedenfalls über den Schutz von unsichtbaren und unmenschlichen Grenzen zu stellen. Und wir bleiben dabei (laut): Heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremdenrecht! Kinderrechte: JA, ich will!