2016, im Jahr des „cyber hate“ – wie ZARA es bezeichnet – hat die ZARA Beratungsstelle für Opfer und Zeug_innen 1.107 rassistische Vorfälle dokumentiert. Wir haben einige dieser Berichte die binationale Partnerschaften betreffen für euch ausgesucht und werden diese in den kommenden Wochen posten (siehe auch Blogbeitrag vom 19.04.2017). Den gesamten Bericht könnt ihr downloaden oder bestellen.
„ZARA berichtet alljährlich im Rassismus Report über rassistische Übergriffe und Vorkommnisse in Österreich. Er ist eine wichtige Informationsquelle für nationale und internationale Organisationen und noch immer die einzige qualitative Datenquelle in Österreich. Die ausgewählten, detailliert dargestellten und anonymisierten Einzelberichte repräsentieren die Qualität und Strukturen des rassistischen österreichischen Alltags“.
Aus dem Rassismus Report 2016 von ZARA
„Rassistische Beschimpfung nach vermeintlichem Autounfall: Frau V. und ihr Ehemann, der aus Italien kommt, leben seit über 20 Jahren zusammen in der Steiermark. Im Herbst wendet sich Frau V. zur Beratung an ZARA, da ihr Mann ein äußerst unangenehmes Erlebnis hatte und davon sehr betroffen ist. Eine Autofahrerin beschuldigt ihn, ihren Wagen im Zuge eines Unfalls beschädigt zu haben. Herr V. ruft daraufhin die Polizei, da er diesen Vorwurf bestreitet und es keinen Unfall gegeben hat. Nachdem die Polizist*innen wieder weggefahren sind, versperrt die Fahrerin zusammen mit ihrer Begleiterin und einem weiteren Bekannten Herrn V. den Weg und beschimpft ihn wütend unter anderem mit „Du Ausländersau“ und „Schleich dich weg woher du gekommen bist, du Dreckschwein!“. Herr V. ist bestürzt, dass er – obwohl er schon so lange in Österreich lebt – wegen seiner Herkunft so demütigend und verächtlich beschimpft wurde. Frau V. erkundigt sich bei der Polizei nach möglichen Schritten, erhält aber lediglich die Auskunft, dass die Polizei hier nicht zuständig sei und sie sich nur (privatrechtlich) ans Gericht wenden könnten. ZARA dokumentiert den Vorfall und informiert Frau V., dass rassistische Beleidigungen (…) – unter gewissen Voraussetzungen – durchaus angezeigt werden können. Strafrechtlich relevant sind Beleidigungen allerdings grundsätzlich nur, wenn sie vor mindestens drei unbeteiligten Personen erfolgen. ZARA bietet Familie V. an, sie bei einer möglichen Anzeige zu unterstützen. Frau V. meldet sich in der Folge dazu aber nicht mehr“ (ZARA 2016: 18).