2016, im Jahr des „cyber hate“ – wie ZARA es bezeichnet – hat die ZARA Beratungsstelle für Opfer und Zeug_innen 1.107 rassistische Vorfälle dokumentiert. Wir haben einige dieser Berichte die binationale Partnerschaften betreffen für euch ausgesucht und werden diese in den kommenden Wochen posten. Den gesamten Bericht könnt ihr downloaden oder bestellen.
„ZARA berichtet alljährlich im Rassismus Report über rassistische Übergriffe und Vorkommnisse in Österreich. Er ist eine wichtige Informationsquelle für nationale und internationale Organisationen und noch immer die einzige qualitative Datenquelle in Österreich. Die ausgewählten, detailliert dargestellten und anonymisierten Einzelberichte repräsentieren die Qualität und Strukturen des rassistischen österreichischen Alltags“.
Aus dem Rassismus Report 2016 von ZARA
„Rassistische Beschimpfung bei Straßenbahnhaltestelle: An einem Sommernachmittag in Wien ist Frau S. mit ihrem dreijährigen Sohn in der Straßenbahn unterwegs zu einem Park. Der Vater ihres Sohnes kommt aus einem afrikanischen Land, ihr Sohn hat dunkle Hautfarbe. Eine Frau, die hinter ihnen sitzt, wirkt wütend und murmelt etwas vor sich hin. Frau S. bemüht sich, sie zu ignorieren. Bei Frau S. Haltestelle steigt die Frau ebenfalls aus und beginnt plötzlich, Frau S. und ihr Kind wüst zu beschimpfen. Aufgebracht schreit sie Frau S. an: „Wie kann man sich nur mit einem N* einlassen? Haben wir nicht genug Weiße da in Österreich?“ Mit Blick auf ihren kleinen Sohn fügt sie „N*bastard!“ hinzu. Frau S. ist zutiefst schockiert und weiß nicht, wie sie reagieren soll. Sie entfernt sich von der Frau und sieht, wie diese zu einem Haus in der Nähe des Parks geht. Frau S. ist sehr bestürzt über diese zutiefst rassistischen Beleidigungen (…) und wendet sich an ZARA zur Beratung. Mit Unterstützung von ZARA bringt sie in der Folge eine Anzeige wegen rassistischer Beleidigungein. Auch wenn die Frau vermutlich nicht ausgeforscht werden kann oder die Sache vor Gericht kommt, möchte Frau S. diesen rassistischen Vorfall zumindest aus statistischen Gründen den Behörden bekannt geben. Zu Redaktionsschluss ist ZARA nicht bekannt, ob ein Verfahren eingeleitet wurde oder nicht“ (ZARA 2016: 16).