
Liebe is the Place to be


Jedes 5. Kind in Österreich hat einen oder zwei Elternteile, die im Ausland geboren wurden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine Mehrzahl dieser Kinder sich schon mal die Frage gestellt hat, ob ihre beiden Eltern auch für immer bei ihnen in Österreich bleiben können.
Ehe ohne Grenzen mahnt seit Jahren das Recht der Kinder auf beide Elternteile ein. Dieses Recht ist bedauerlicherweise nach wie vor durch das geltende Fremdenrecht nicht gewährleistet. So laufen Kinder, etwa durch die Praxis der Auslandsantragstellung, bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln Gefahr, auf lange und unbestimmte Zeit (von mehreren Monaten bis zu einem Jahr) von einem Elternteil getrennt zu werden. Österreichische Elternteile werden damit de facto zu Alleinerzieher:innen wider Willen. Die Gleichstellung binationaler mit österreichischen Familien ist in keinem Fall garantiert. Den internationalen Tag der Kinderrechte nehmen wir zum Anlass, den Fokus auf dieses – zum großen Teil strukturelles – Problem zu richten.
Viele binationale Familien hier in Österreich haben die Angst, voneinander getrennt zu werden. Kinder werden von einem oder beiden Elternteile für unvorhersehbare Zeit durch Entscheidungen im Asyl- und Fremdenrecht getrennt, was dramatische Folgen sowohl für das Familienleben als auch für das Wohlbefinden der Kinder hat. Dies beobachten wir tagtäglich in unserer Beratungsarbeit, solche Ungerechtigkeiten regelmäßig mitzubekommen bestärkt unseren Willen, für die Gleichberechtigung von Kindern in binationalen Familien zu kämpfen.
Österreich hat 2011 einige Kinderrechte der UN-Kinderrechte-Konvention in der Verfassung verankert, diese jedoch mit Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gleich wieder beschränkt. Kurz gesagt: Fremdenrecht schlägt Kinderrechte. Ein Aufenthalts-/Einreiseverbot eines drittstaatsangehörigen Elternteils widerspricht somit nicht dem Recht eines Kindes auf beide Elternteile. Dass das Fremdenrecht und seine unzähligen Hürden heuer immer noch gegenüber dem Kindeswohl Vorrang haben, ist ein legistisches Versagen und muss unverzüglich geändert werden. In Krisenzeiten mehr denn je, stellt das vorzuweisende Mindesteinkommen ein massives Hindernis für binationale Paare und Familien da.
2022 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ auf 1.625,71 € netto pro Ehepaar neuerlich erhöht: Außerdem müssen zu diesem Betrag noch die Mietkosten hinzugerechnet werden. Und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind müssen 159 € addiert werden. Diese Summen sind mehr als viele österreichische Paare überhaupt zur Verfügung haben, vor allem wenn de facto nur eine Person in der Beziehung arbeitsberechtigt ist. Liebesbeziehung und Kindeswohl sollten nicht an Geld, strukturellem Rassismus, staatlichen Grenzen oder administrativen Hürden scheitern, dafür kämpfen wir seit 2006.
Wir sind uns sicher: Der Schutz des Kindeswohles ist jedenfalls über den Schutz von unsichtbaren und unmenschlichen Grenzen zu stellen. Und wir bleiben dabei – heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremdenrecht! Kinderrechte: JA, ich will!
Das Ehe ohne Grenzen Team.


Im Rahmen der 10. Wiener Freiwilligenmesse haben wir uns in einem Elevator Pitch sowohl vor Ort, am Sonntag, als auch bei Radio Klassik Stephansdom vorgestellt. Kurz und knackig haben wir innerhalb einer Minute zusammengefasst, was unser Anliegen ist und wo wir noch Unterstützung brauchen. Den Beitrag kann man hier nachhören.
Einen großen Dank an die Freiwilligenmesse und an Radio Stephansdom!


Ehe ohne Grenzen ist am 8. & 9.10. bei der wiener Freiwilligenmesse im Rathaus! Ihr findet uns im Wappensaal bei den Initiativen ![]()
Schaut vorbei, wir freuen uns auf euch!
Wir waren im Interview mit Andrea Peetz von der Wiener BezirksZeitung!
„In Österreich warteten viele Behördengänge und organisatorische Fragen auf Severin – von Visum über Versicherung bis zur Hochzeit. Unterstützung im Behörden-Dickicht gab es dabei von der Initiative „Ehe ohne Grenzen“ (EOG). „Wir kämpfen gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern. Unser Hauptziel ist die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und Lebensgemeinschaften“, so Julia Chapotot-Necker von EOG.
Die Initiative mit Sitz am Neubau, die sich ausschließlich über Spenden finanziert, ist die Reaktion Betroffener auf das 2006 eingeführte Fremdenrechtsgesetz: Ehe allein begründet seitdem nicht mehr das Recht auf Aufenthalt sowie gemeinsames Familienleben und öffnet nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt. „Gleichzeitig sehen sich binationale Paare mit Vorurteilen und Klischees konfrontiert“, so Chapotot-Necker.“
Hier geht es zum Artikel.

Auch 2022 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ erhöht. Dieses richtet sich nach den Ausgleichszulagenrichtsätzen und beträgt:
1.625,71 € netto – pro Ehepaar *
Außerdem müssen zu diesem Betrag noch die Mietkosten hinzugerechnet werden (wobei von der Miete eine „freie Station“ von 309,93 € abgezogen werden kann). Pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind müssen 159 € addiert werden. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt nun 1030,49 € netto.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld können in den Mindestunterhalt eingerechnet werden, wenn das betreffende Kind in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat – also erst nach bereits erfolgter Zuwanderung und daher nur bei Verlängerungsanträgen. Beim Nachweis von Unterhaltsmitteln durch einen Unterhaltsanspruch ist darauf zu achten, dass dieser nicht nur rechtlich besteht, sondern dass der/die Verpflichtete den Unterhaltsschulden auch in der tatsächlichen Höhe nachkommt. Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs (sofern dieser nicht gerichtlich festgesetzt wurde) ist das pfändungsfreie Existenzminimum des/der Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.
Was alles als Einkommen gewertet wird, ist in der Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung aufgelistet (Vorsicht: in der Broschüre stehen noch die alten Einkommensrichtsätze von 2021!).
„Nach den Skandalen will die MA 35 Prozesse anders gestalten. Seit Anfang Dezember ist das telefonische Servicecenter in Betrieb. Betroffene stoßen trotzdem auf taube Ohren.“ Elisa Tomaselli vom Standard hat Erika Eisenhut von Ehe ohne Grenzen zum Thema interviewt.
Hier könnt ihr den Artikel sowie auch Auszüge vom Interview lesen.
Wann? Freitag, 10. Dezember 2021, 17:00 Uhr
Wo? Bundeskanzleramt, Ballhausplatz, Wien
Am 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte.
Wir rufen deshalb um 17:00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. Ob in Griechenland, Bosnien oder an der polnisch-belarussischen Grenze: In ganz Europa werden die Rechte von schutzsuchenden Menschen mit Füßen getreten und Mauern hochgezogen. Sie müssen im Dreck, Schlamm und in eisiger Kälte an den Grenzen ausharren. Wir verlangen von der österreichischen Regierung die Wahrung der Menschenrechte und Aufnahme von Geflüchteten in Österreich. Die Zivilgesellschaft ist bereit, Menschen in Not zu helfen und zu versorgen. Die Regierung muss uns nur tun lassen. Im Rahmen der Kundgebung werden wir das Bundeskanzleramt grün beleuchten. In Polen ist die grüne Beleuchtung von Häusern ein zivilgesellschaftliches Symbol der Solidarität mit Geflüchteten. Bringt deshalb grüne Kerzen, Lichter und Freund*innen mit! Jetzt, wo das „System Kurz“ zusammenbricht, haben wir als zivilgesellschaftliche Bewegung die Chance, echte Verbesserungen zu erkämpfen. Alle Menschen haben sich ein Leben in Frieden, Freiheit und Würde verdient. Setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen der Solidarität!
Hintergrund: Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen.
Es sprechen:
*Erich Fenninger: Sprecher Plattform für eine menschliche Asylpolitik, Direktor Volkshilfe Österreich
*Ewa Ernst-Dziedzic: Außenpolitik- und Menschenrechtssprecherin der Grünen
*Aktivistin von Ciocia Wienia
*Fiona Herzog: SOS Balkanroute
*Emmeraude Banda: Black Voices Volksbegehren
*Christoph Riedl: Diakonie Österreich
*Susanne Scholl: Omas gegen RechtsModeration: Karin Wilflingseder (Linkswende jetzt)
Zum Abschluss treten erneut Music4HumanRights in einer Reunion zusammen und singen „Imagine“ von John Lennon
Corona-Maßnahmen: Wir nehmen die empfohlenen Corona-Maßnahmen sehr ernst. Wir machen die Teilnehmenden eindringlich auf die Einhaltung von ausreichend Abstand und das Tragen von FFP2-Masken aufmerksam. Wir empfehlen, sich bereits tags zuvor zusätzlich mittels PCR testen zu lassen, um allen eine sichere Teilnahme zu ermöglichen. Wir werden ergänzend FFP2-Masken und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Mehr unter
Wir, die Mitglieder und Beraterinnen von Ehe ohne Grenzen, sind uns sicher: Der Schutz des Kindeswohles ist jedenfalls über den Schutz von unsichtbaren und unmenschlichen Grenzen zu stellen. Familien müssen eine Chance haben, gemeinsam in Österreich zu leben.
Die Initiative Ehe ohne Grenzen ist die unmittelbare Reaktion Betroffener auf das im Jahr 2006 eingeführte Fremdenrechtsgesetz, das binationale Paare seither in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensqualität in Österreich massiv beeinträchtigt.
Seit nunmehr 15 Jahren kämpft Ehe ohne Grenzen für eine konsequente Anerkennung des Rechts auf Familienleben.
Es wird also für etwas gekämpft, aber auch gegen etwas, und zwar: gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern. Kinder sind von solchen Bestimmungen genau so betroffen wie ihre Eltern und die restliche Familie.
Anlässlich des Tages der Kinderrechte laden wir euch herzlich ein, unsere Radiosendung bei Radio Orange vom 17. November 2021 nachzuhören (unter https://cba.fro.at/527354) und unseren Aufruf bezüglich Kindeswohl und Fremdenrecht in Österreich zu lesen.
Kinder müssen ihr Recht auf beide Elternteile bekommen. Und wir bleiben dabei – heute mehr denn je: Kinderrechte vor Fremden- und Asylrecht! Kinderrechte: JA, ich will!
Am 12. Juni ist es wieder soweit: Love the Loving Day!
Der Loving Day ist ein Fest im Zeichen der Liebe über nationale und kulturelle Grenzen hinweg. Er erinnert an einen Meilenstein in der Geschichte der Antiapartheitbewegung: Am 12. Juni 1967 wurde das Verbot von Ehen zwischen weißen und nichtweißen Partner_innen in den USA aufgehoben.
Mit unseren ENB-Partner*innen feiern wir auch dieses Jahr wieder den Loving Day. Wir starten mit einer Aktion im öffentlichen Raum: alle können mitmachen, wenn es heißt „Braustraußwerfen“ und „Scheinehekontrolle“! Unterstützt werden wir dabei von der gesellschaftspolitischen Initiative Theater der Unterdrückten.
Wann: Montag, 12. Juni 2017 um 16:00 Uhr
Wo: Landstraße Wien Mitte, Platz vor dem Einkaufszentrum
Details: office(et)ehe-ohne-grenzen.at
Mitmachen erwünscht! Bei Interesse: Geprobt wird am 10. Juni 2017 beim Liebessymposium im WUK ab 14:00 Uhr, Details: http://www.wuk.at/event/id/18874
Gemeinsam ziehen wir von dort zur Frauenhetz. Weitere Brautstraußwurfaktionen und Scheinehekontrollen werden dabei nicht zu kurz kommen. In der Frauenhetz startet um 18:00 Uhr ein Vortrag mit Diskussion, organisiert vom Verein FIBEL:
Wann: Montag, 12. Juni 2017 von 18:00 bis 21:00 Uhr
Wo: Frauenhetz, Untere Weißgerberstraße 41, 1030 Wien
Vortrag und Diskussion: „Das bist du mir wert“ von Mag. Susanne Pointner, Psychologin und Paartherapeutin
Details: fibel@verein-fibel.at
Wir freuen uns auf euer Kommen!
Euer EOG-Team
Loving Day 2017 Aktionen international
ENB und der LOVING DAY
Draw my LOVING DAY (französisch)
Noch mehr Infos

