Der neue Guide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über „Das Recht auf Eheschließung“, basierend auf Rechtssprechungen und Judikatur, ist online.
Artikel 12 EMRK besagt:
„Mit Erreichung des heiratsfähigen Alters haben Männer und Frauen gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.“
Trotz dieses Menschenrechtes scheitern Menschen im Asylverfahren oder unrechtmäßig Aufhältige – aufgrund fehlender Dokumente – immer noch an Problemen vor den Standesämtern.