In einem offenen Brief an alle 183 Nationalratsabgeordneten haben wir heute darauf aufmerksam gemacht, dass die Ehe ein Grundrecht ist, von welchem nach wie vor eine große Gruppe ausgenommen ist: Familien, in denen ein_e Partner_in aus einem sogenannten Drittstaat kommt!
Wir haben die Nationalratsabgeordneten darauf aufmerksam gemacht, dass österreichischen Kindern/Familien das Recht auf beide Elternteile (Artikel 8 EMRK: Recht auf Familienleben) verwehrt bleibt, da zahlreiche Hürden oftmals nicht aus eigener Leistung überwunden werden können.
Wir haben daher den politischen Verantwortungsträger_innen des Nationalrats und der neuen Regierung unsere 13 zentralen Forderungen geschickt und dazu aufgerufen, in Zukunft wirklich niemandem mehr das Recht auf ein Familienleben zu verweigern!