Missstände bei MA 35, BFA, AMS, Polizei und Ministerien

Bericht der Volksanwaltschaft dokumentiert Missstandsfeststellungen

Monatelange Untätigkeit seitens der Behörde, Verzögerung der Bearbeitungszeit, beleidigende Äußerungen und herabwürdigendes Verhalten von Beamten, extrem lange Verfahrensdauer – das sind keine Einzelfälle, wie die Dokumentation der Volksanwaltschaft jetzt zeigt. Die Berichte decken sich mit dem, was wir in unserer Beratung wiederholt zu hören bekommen: Immer wieder schildern uns Betroffene das diskriminierende Verhalten von Beamten gegenüber ihrer „fremden“ Partner_innen, zudem werden Anträge nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (6 Monate für Aufenthaltstitel) entschieden und Familien und Partnerschaften hängen dadurch in der Luft. Wie so oft heißt es: „warten“, weil die Behörde ihrer Entscheidungspflicht nicht nachkommt. Nun sind diese und ähnliche Fälle schwarz auf weiß festgehalten, seit Jänner sind es etwa 100.

Hier einige Auszüge aus dem Bericht:

Februar 2019:

In einem seit Mai 2017 anhängigen Visumverfahren setzte die Österreichische Botschaft (ÖB) in einem Zeitraum von 21 Monaten keine Verfahrensschritte. Im Mai 2017 langte ein Schreiben der MA 35 bei der ÖB ein, das verloren ging. Trotz Nachfrage des Rechtsvertreters setzte die ÖB bis zur Anfrage der Volksanwaltschaft (VA) im Jänner 2019 keine Verfahrensschritte.

März 2019:

Im Rahmen des erstinstanzlichen Asylverfahrens setzt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Regel keine oder nur sehr wenige Ermittlungsschritte. Die 15-monatige Entscheidungspflicht wurde verletzt, wobei organisatorische Mängel und steigende Asylanträge keine rechtlich relevante Begründung darstellen. Die VA regte an, die Verfahren rasch abzuschließen.

April 2019:

In einem seit April 2017 anhängigen Verfahren verletzte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Wien die sechsmonatige Entscheidungspflicht und setzte keine ausreichenden Schritte im Beschwerdeverfahren. Gründe für die Verfahrensverzögerung konnte das LVwG nicht nennen.

Mai 2019:

In einem Verfahren zur Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ setzte die MA 35 in einem Zeitraum von knapp einem Jahr keine regelmäßigen Verfahrensschritte. Nach Übermittlung aller fehlenden Unterlagen im Mai 2018 dauerte es noch bis April 2019 bis das Verfahren abgeschlossen werden konnte. Die MA 35 konnte keine Gründe für die
Verfahrensverzögerung nennen.

Juni 2019:

Der Vater einer in Österreich lebenden Familie arbeitet in Österreich, die Mutter in
Deutschland. Die Familie erhält das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erst nach 16 Monaten. Die Behörde begründet die lange Dauer mit fehlenden Unterlagen des deutschen Arbeitgebers und diverser deutscher Behörden. Die Leistung wurde auch nicht – wie EU-rechtlich vorgesehen – vorläufig gewährt.

Juli 2019:

In einem Aufenthaltstitelverfahren setzte die MA 35 zwischen Juni 2017 und Oktober 2017 sowie zwischen März 2018 und November 2018 (insgesamt rund 13 Monate) keine Verfahrensschritte. Es hätte bereits bei Einlangen der nachgeforderten Unterlagen klar sein müssen, dass diese nicht ausreichen und daher für die Erteilung des beantragten
Aufenthaltstitels weitere Unterlagen erforderlich sein werden.

Download:

Misstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft

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