Weiterbildung für Berater_innen und Mulitplikator_innen
Veranstaltungstermin: Freitag, 17. Mai 2019 von 14:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Zollergasse 15/2, 1070 Wien
Anmeldung: via E-Mail
Vollkosten eines Seminarplatzes: € 48,30
Inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung:
In dieser Weiterbildung teilen die Beraterinnen von EOG ihr Wissen mit anderen Berater_innen und Multiplikator_innen und bieten einen Einblick in die Beratungspraxis der Initiative sowie Informationen über komplexe Bereiche des Fremdenrechts und dessen Auswirkungen auf das Leben binationaler Familien.
Seit 2006 begleitet EOG Paare und Familien bei Antragstellungsprozessen im Rahmen von Eheschließungen oder Scheidungen in den Bereichen Einreise, Aufenthalt und Niederlassung und bietet Informationen zum Fremdenrecht. Die Mehrzahl der Beraterinnen und Mitarbeiter_innen des Vereins haben die Hürden bei binationalen Eheschließungen selbst hinter sich gebracht und sind daher mit speziellem Wissen, Erfahrungen und einem nicht vergleichbaren und unersetzbaren Verständnis für die Lebenssituation binationaler Paare und Familien ausgerüstet. Sie sind selbst Good-Practice-Beispiele und Vorbilder für den Umgang mit dem Fremdenrecht.
Ziel der Beratung ist es, ratsuchende binationale Familien und Lebensgemeinschaften durch den Dschungel des Fremdenrechts sowie zuständiger Behörden zu begleiten und bei Antragstellungen zu unterstützen und ihnen dazu zu verhelfen, ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Familienleben in Österreich zu verwirklichen. Diese Inhalte werden in der Weiterbildung vermittelt.
Themenliste: Fremdenrechtspaket 2005 und Novellen bis zur Gegenwart (gefordertes Mindesteinkommen, Auslandsantragsstellung, „Deutsch vor Zuzug“, Inländer_innendiskriminierung, Eheschließung und Antragstellung auf Familiennachzug, Aufenthaltstitelverlängerungen, Intergrationsvereinbarung, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz;), Beratungsarbeit von EOG, Aufenthaltstitel, Behörden, Kinder im Fremdenrecht, EU-Freizügigkeit, B2B: Tipps für Betroffene;
Referent_innen:
Mag.a Claudia Grobner; stellvertretende Vereinsobfrau, seit 2014 ehrenamtliche Beraterin bei Ehe ohne Grenzen, vom Fremdenrecht Betroffene, Studentin der Rechtswissenschaften, Rechtsberaterin bei Diakonie Flüchtlingsdienst, Mitglied bei Vienna Law Clinics;
Cornelia Länger, M.A.; seit 2016 ehrenamtliche Beraterin bei Ehe ohne Grenzen, vom Fremdenrecht Betroffene, Mitarbeiterin der Studienzulassung der Universität Wien;
Veranstalter_innen:
Die Initiative Ehe ohne Grenzen (EOG) ist eine praxisorientierte Informations- und Beratungseinrichtung für binationale Familien und Lebensgemeinschaften sowie an fremdenrechtlichen Themen Interessierte und Entscheidungsträger_innen. Durch Aufklärungs-, Informationsarbeit und Beratungstätigkeiten tritt die Initiative für die Erfüllung ihrer Forderungen und Vereinsziele ein: die Situation von binationalen Familien und Lebensgemeinschaften in Österreich zu verbessern.
Anzahl der Teilnehmer_innen: Maximal 10 Teilnehmer_innen
Kurskosten und Anmeldung:
Anmeldung via E-Mail an office@ehe-ohne-grenzen.at
Die Reservierung des Seminarplatzes ist fix mit Einlangen des Kostenbeitrags auf unser Vereinskonto. Die Reservierung der Plätze findet in der Reihenfolge des Einlangens des Kostenbeitrags auf unser Vereinskonto statt. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Beginn der Weiterbildung wird der Betrag abzüglich 9,- Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, danach verfällt er, falls keine Ersatzperson den Platz einnimmt.
Konto:
Verein Initiative Ehe ohne Grenzen
EASYBANK
IBAN: AT47 1420 0200 1097 2800
BIC: EASYATW1.
Verwendungszweck: Weiterbildung Fremdenrecht