Die Zahlen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2017 wurden von der Statistik Austria veröffentlicht:
„Mit der Mindestsicherung wird auf die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben abgezielt. Sie ist das letzte soziale Netz Österreichs, das Mindeste“ (Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich) (1).
Die Zahlen (3)(4) der Statistik Austria zeigen: Die Panikmache der österreichischen Regierung und vieler Medien soll von anderen Problemen ablenken, die Gesellschaft spalten und/oder die Gruppe der Mindestsicherungsbezieher_innen gezielt diffamieren.
Sozialministerin Hartinger-Klein hält eine Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für notwendig, da auf diese nicht ausschließlich österreichische Staatsbürger_innen Anspruch haben: „Dieses Geld sollte den österreichischen Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, zur Verfügung stehen“, so Ministerin Hartinger-Klein in einer Presseaussendung (2). Damit benennt sie die rund 31% Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten, die 2017 Mindestsicherung bezogen, als Problem, welches das österreichische Budget belastet. Obwohl Ministerin Hartinger-Klein diese nicht explizit nennt, sind damit auch alle EU/EWR-Bürger_innen und Drittstaatsangehörigen mitgemeint. 2017 betrugen die Gesamtausgaben für die Mindestsicherung 977 Millionen Euro (2). Die Ausgaben für Sozialleistungen in Österreich insgesamt betrugen im letzten Jahr 106,3 Milliarden Euro (5).
Wir meinen: Alle Bezieher_innen von Mindestsicherung in Österreich sind rechtmäßig in Österreich und haben somit Rechte und Pflichten, die ihnen garantiert werden müssen, und welchen sie ebenso nachkommen müssen. Der Anspruch auf Mindestsicherung wird geprüft, so müssen Bezieher_innen beispielsweise bereit zur Arbeitsaufnahme sein. Wir haben kein Verständnis dafür, dass hier gezielt gegen Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gewettert wird. Darüber hinaus zeigen die Zahlen der Statistik Austria ein diverseres Bild von Mindestsicherungsbezieher_innen, als es von Ministerin Hartinger-Klein gezeichnet wird. Soziale Gerechtigkeit kennt keine Staatsgrenzen! Und um noch mal zur Stellvertreterproblematik zurückzukommen: Wir reden von weniger als 1% der Sozialleistungen in Österreich insgesamt! Es handelt sich um keine Kostenexplosion!
Mit der Reform der Mindestsicherung wird die Verschärfung von Armut in Österreich bewusst in Kauf genommen. Langfristig gedacht, handelt es sich hier um keine Einsparungsmaßnahme, sondern um eine Gefährdung der sozialen Stabilität in Österreich und um ein bewusstes Ausspielen von österreichischen Staatsbürger_innen und Staatsbürger_innen anderer Länder aufgrund von diskriminierenden Zugangsvoraussetzungen und vorurteilsbelasteten Unterstellungen. Die Initiative Ehe ohne Grenzen solidarisiert sich mit armutsbetroffenen Familien. In einem Sozialstaat wie Österreich dürfen Kürzungen nicht auf Kosten von mittellosen Menschen getätigt werden. Hier wird bei den finanziell Schwächsten gekürzt. Die Reform der Mindestsicherung trifft binationale Familien erst nach erfolgreicher dauerhafter Niederlassung in Österreich, da Sozialleistungsbezüge dem geforderten Mindesteinkommen nicht angerechnet werden können. Doch es bedeutet, dass nach dem belastenden und teuren Hürdenlauf um eine Familienzusammenführung betroffene binationale Familien ggf. erneut vor Herausforderungen stehen, wenn ein Pflichtschulabschluss gefordert wird, aufgrund der Senkung der Kinderzuschläge oder des Familienbonus welcher sich nur an Gutverdiener_innen richtet – von einer fremdenfeindlichen türkis-blauen Bundesregierung, die sich vor kultureller Vielfalt zu fürchten scheint (7).
Und nun zu den Zahlen (Statistik Austria):
- Der Anteil der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an den Sozialleistungen in Österreich insgesamt ist weniger als 1%.
- Jede/jeder 3. Bezieher_in ist ein Kind (81 334 Kinder, das sind rund 35% aller Bezieher_innen).
- Über 70% der Bezieher_innen (215 026 Menschen) nutzen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Aufstockung, d.h. es handelt sich um einen Teilbezug (Richtsatzergänzungen). Bezieher_innen von Arbeitslosenleistungen sind mit 43% die größte Gruppe. 16% stockten damit ihr Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit auf.
- Durchschnittlich handelte es sich um eine monatliche Leistungshöhe von € 606,- pro Bedarfsgemeinschaft.
- Insgesamt erhielten 239 481 Menschen in Österreich im Jahr 2017 Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
Um ein besseres Bild von diesen Zahlen zu erhalten, reden wir kurz über die Ausgaben für Sozialleistungen in Österreich allgemein (Statistik Austria):
„Der Großteil der Ausgaben für Sozialleistungen in Österreich entfällt auf die Funktion Alter. Nach vorläufigen Ergebnissen wurden im Jahr 2017 für Altersleistungen 46,9 Mrd. Euro ausgegeben, d.s. 44% der Sozialleistungsausgaben insgesamt (…). An zweiter Stelle mit einem Anteil von 26% (…) lagen die Ausgaben für Leistungen im Rahmen der Funktion Krankheit bzw. Gesundheitsversorgung in der Höhe von 27,7 Mrd. Euro. Es wurden somit 70% der Sozialaufwendungen für Alters- und Gesundheitsleistungen ausgegeben. Deutlich geringere Ausgabenanteile entfielen auf die anderen Funktionen (Lebenslagen bzw. Sozialrisiken): 9% für Familien/Kinder, jeweils 6% für Invalidität/Gebrechen, für Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit sowie 3% für Wohnen und soziale Ausgrenzung“ (5).
Wer hat Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
„Nur Personen, die hilfsbedürftig sind, einen legalen und dauerhaften Aufenthalt in Österreich haben, die bereit sind zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und ein Vermögen von weniger als 4.315,20 Euro haben, sind anspruchsberechtigt. Die Mindestsicherung bewahrt vor dem Abdriften in Obdachlosigkeit und absolute Armut.“ „Das bedeutet, dass nicht nur Ersparnisse aufgebraucht werden, sondern die BezieherInnen auch bereit zur Arbeitsaufnahme sein müssen. Niemandem, der oder die arbeitsfähig ist, steht es also frei, sich auszusuchen, ob er oder sie arbeiten will. Die BezieherInnen der Mindestsicherung befinden sich in einer finanziellen Notlage, sie können ihre existenziellen Grundbedürfnisse nur unzureichend decken. Hier muss und soll der Sozialstaat aktiv werden, damit gesellschaftliche Teilhabe in Österreich weiterhin möglich ist. Dieses Mindestmaß für ein würdevolles Leben dürfe nicht gekürzt werden, appellieren Gross und Fenninger an die Bundesregierung abschließend: „Das muss uns sozialer Zusammenhalt einfach wert sein“ (1).
Über die Lebensbedingungen von Bezieher_innen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung:
„Sehr hohe Raten zeigen sich bei gesundheitlichen Einschränkungen, chronischer Krankheit und Behinderung. Doppelt so viele in Mindestsicherung sind chronisch krank, viermal so hoch die Zahl der Behinderten, dreimal so hoch Menschen mit Pflegegeldbezug. Starke negative Effekte werden bei der Wohnsituation sichtbar. Viele können ihre Wohnung nicht im Winter heizen, müssen unter desolaten Wohnbedingungen leben (doppelt so oft von feuchter Wohnung betroffen, fünfmal öfter Überbelag, dreimal öfter dunkle Räume). Massiv sind die Auswirkungen auf Gesundheit, Chancen und Teilhabe bei Kindern. Die Gefahr des sozialen Ausschlusses bei Kinder zeigt sich in den geringeren Möglichkeiten Freunde einzuladen (10mal weniger als andere Kinder), Feste zu feiern und an kostenpflichtigen Schulaktivitäten teilzunehmen (20mal weniger)“ (Studie und Zahlen der Statistik Austria) (6).
In diesem Sinne,
natürlich darfst du mal abbeißen!
Euer EOG-Team.
Quellen:
(1) Volkshilfe Österreich
(2) Hartinger Klein
(3) Statistik Austria
(4) Statistik Austria
(5) Statistik Austria
(6) Armutskonferenz
(7) SOS-Mitmensch