Sollte der Extremfall eintreten, dass der/die Partner_in verhaftet und in Schubhaft genommen wird, muss unbedingt sofort Kontakt mit Rechtsberatung (z.B. Helping Hands, Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, etc) bzw. mit dem Fremdenrecht vertraute Anwältin/Anwalt aufgenommen werden. Bei Meldeadresse, etc. sind grundsätzlich gelindere Mittel anzuwenden (§ 77 FPG). Gegen die Schubhaft kann eine Beschwerde eingebracht werden (§ 82 FPG). Weiters ist es sinnvoll, auf die bestehende Ehe mit einer/einem Österreicher_in hinzuweisen.
Info: Besuchsmöglichkeiten in der Schubhaft
Video: Abschiebung verhindern