Durch die aktuelle Situation in Verbindung mit den Maßnahmen der Bundesregierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergeben sich auch neue Situationen für binationale Paare und Familien. Alle wichtigen Infos haben wir hier auf einen Blick für
- Österreichische Botschaften und Konsulate haben Visabetrieb eingestellt
„Dies ist eine weitere Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus durch Vermeidung nicht notwendiger Reisebewegungen“, hieß es in einer Mitteilung des Außenministeriums. Davon umfasst sind die Ausstellung von Visa ebenso wie die Antragstellung. Ausgenommen sind nur Anträge von nahen Angehörigen von Österreicher_innen oder EU-Bürger_innen. Mehr Infos findet ihr hier: orf.at/stories/3157836
Über Personen, die visumsfrei oder mit einem Visum C oder D eingereist sind und sich nach Ablauf in Österreich befinden, wird laut Information des BMI aufgrund der Covid-19 Situation, keine Strafe verhängt. Das gilt so lange, bis die Ausreise wieder möglich ist.
- UPDATE: Eingeschränkter Parteienverkehr bei MA 35
Eine persönliche Vorsprache ist ab 15. Mai nur mit Termin möglich, mit folgenden Einschränkungen:
Terminreservierung NUR möglich: wenn ein Erstantrag auf einen Aufenhaltstitel oder eine EWR-Dokumentation gestellt wird.
Keine Terminreservierung möglich: Verlängerungsantrag, Nachreichung von Unterlagen, Infos zum Verfahren
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Erstantrag auf Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und „Aufenthaltskarte“:
– Persönliche Antragstellung nur nach Terminreservierung auf der Homepage der MA 35
– Unterlageneinreichung nur per E-Mail oder Post
– Informationen zum Verfahren nur per Telefon oder E-Mail
Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und „Aufenthaltskarte“:
– Antragstellung nur per Post oder E-Mail, keine persönliche Antragstellung möglich
– Unterlagennachreichung nur per E-Mail oder Post
– Informationen zum Verfahren nur per Telefon oder E-Mail
Staatsbürgerschaft:
– Persönliche Vorsprache nur mit Termin
– Unterlagennachreichung nur per E-Mail oder Post
– Informationen zum Verfahren nur per Telefon oder E-Mail
Hier die ganze Info als PDF und die jeweiligen KONTAKTE - Derzeit kein Parteienverkehr bei BFA, bei Gerichten nur beschränkt
Der Parteienverkehr beim BFA ist auf telefonische Auskünfte und elektronische bzw. postalische Anbringen beschränkt. Auch an den Gerichten (BVwG, VwGH und VfGH) sind die Öffnungszeiten eingeschränkt. Anfragen können jedenfalls per E-Mail oder Post eingereicht werden. Mehr Infos dazu gibt es auf deren Homepages. - Fristenlauf in Verwaltungsverfahren unterbrochen
Die gesetzlichen Fristen sollen künftig bis 30. April unterbrochen werden und mit 1. Mai neu beginnen. Das betrifft beispielsweise Asylverfahren, wo im Falle von Negativbescheiden der Fristenlauf für Rechtsmittel vorerst ausgesetzt wird. Beschwerden und Revisionen bei den Höchstgerichten kommt dadurch eine aufschiebende Wirkung zu. Details gibt es hier: asyl.at/webdesign/info/neuemeldungen/informationenzucovid-19imasylverfahren
- Inlandsantragstellung mit Zusatzantrag zulässig
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation kann der Aufenthaltstitel für Familienangehörige im Inland gestellt werden. Voraussetzung ist aber ein entsprechender Zusatzantrag gemäß § 21 Abs. 3 NAG. Der/die Antragsteller/in muss darin glaubhaft machen, dass die Ausreise unmöglich oder unzumutbar (aufgrund COVID-19) ist. Alle wichtigen Infos dazu gibt es hier: bmi.gv.at/302/start.aspx#FAQ - Rückkholaktion auch für Personen mit Aufenthaltstitel in Österreich
Die Rückholaktion für Österreicher_innen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich ist „vorerst beendet“: heimflug.austrian.com - Vorübergehender Abschiebestopp!
Innenminister Karl Nehammer hat in einer Pressekonferenz am 27. März bestätigt, dass zur Zeit keine Abschiebungen stattfinden. Der Generalsekretär des Innenministeriums Helmut Tomac betont hingegen, dass Abschiebungen nicht völlig ausgesetzt, aber derzeit „nur eingeschränkt möglich“ seien.
Mehr Informationen: orf.at/stories/3159595 - Ausnahmeregelung ermöglicht erleichterte Einreise aus familiären Gründen
An den Österreichischen Außengrenzen können Kinder, nähere Angehörige und getrennte Lebenspartner von Österreicher_innen, die das mit einer Heiratsurkunde, Meldebestätigung oder anderem Dokument nachweisen können, auch ohne Ärztliches Zeugnis einreisen.
derstandard.at/story/2000116918192/neue-ausnahmebestimmungen-fuer-einreise-nach-oesterreich - Standesämter erleichtern Eheschließung auch bei fehlenden Dokumenten
Der Fachverband der österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten bestätigt in einer Aussendung, dass von der Vorlage von Dokumenten abgesehen wird, wenn die Verlobten glaubhaft machen, dass die Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten beschafft werden können (z.B. aufgrund Reisesperre, Behördenschließung). Außerdem müssen die Ehefähigkeit und die für die Eheschließung notwendigen Angaben auf andere Weise ermittelt werden können.
Derzeit können Eheschließungen allerdings nur in sehr dringenden Fällen und unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen im kleinen Rahmen stattfinden.
Die gesamte Aussendung findet ihr hier. - Änderungen bei Beantragung eines Aufenthaltstitels
Die Behörde kann bei Verlängerungs- oder Zweckänderungsanträgen vorübergehend von der Abnahme von Fingerabdrücken bei der Antragstellung absehen und Aufenthaltstitel auch ohne biometrisches Merkmal ausstellen. Außerdem kann bei diesen Anträgen von der Vorlage von Dokumenten im Original abgesehen werden.
Die Verordnung des BMI gibt es hier.