Vollmacht

Es ist sinnvoll, dass die österreichischen Partner_innen eine Vollmacht der/des „drittstaatsangehörigen“ Partnerin/Partners haben, die zur Vertretung in allen asylrechtlichen und fremdenpolizeilichen Angelegenheiten bevollmächtigt. In Notfällen – z.B. Verhängung der Schubhaft – ermöglicht dies rasches Handeln! Besser ist es noch zwei Vollmachten zu haben – eine mit Zustellungsbefugnissen (d.h. es können Euch auch Briefe der Behörden übergeben werden, was in manchen Fällen problematisch, manchmal aber auch sinnvoll sein kann) und eine ohne Zustellungsbefugnis. In manchen Fällen (etwa wenn RSa-Briefe zugestellt werden, wird eine notariell beglaubigte Vollmacht verlangt). Entsprechende Formulare könnt ihr über Ehe ohne Grenzen bekommen.

Es gibt manchmal Vorladungen zur Abholung von amtlichen Bescheiden und ähnlichem. Es wird empfohlen, dass die österreichischen Partner_innen diese – mit entsprechender Vollmacht – abholen, ohne dass der/die „drittstaatsangehörige“ Partner_in dabei ist.

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