Sicherstellung ist etwa die vorläufige Begründung von Verfügungmacht über Gegenstände (§109 Z 1 lit a). Beschlagnahme ist u.a. die gerichtliche Entscheidung auf Begründung oder Fortsetzung einer Sicherstellung (§ 109 Z 2 lit a).
Seitens der Behörden werden immer wieder Dokumente (Reisepass, Geburtsurkunde, Führerschein etc.) von Drittstaatsangehörigen beanstandet und einbehalten bzw. sichergestellt:
- Wichtig ist in diesem Fall, dass du/ihr darauf besteht, eine schriftliche Bestätigung darüber zu erhalten. Diese muss – neben Name der Behörde, Datum etc. – die genaue Bezeichnung des Dokuments (Typ, Nummer, Ausstellungsdatum und -behörde, Name der Person, auf die das Dokument ausgestellt wurde etc.) und den Grund für die Einbehaltung/Sicherstellung beinhalten. Es gibt einen Rechtsanspruch darauf, leider muss er oft eingefordert werden!
- Ratsam ist es weiters, dass du/ihr um Nennung einer Kontaktperson (inkl. Telefonnummer) ersucht, bei der ihr euch nach dem weiteren Verlauf der Dinge erkundigen könnt. Dies gibt dir/euch die Möglichkeit, relativ einfach nachzufragen, wenn ihr wochenlang nichts über den weiteren Verlauf der Dinge erfährt.