Polizeikontrolle in der Wohnung

Sogenannte „Scheinehe-Überprüfungen“ durch die Polizei in der eigenen Wohnung können bei binationalen Paaren leider vorkommen. Anbei daher ein paar wichtige Informationen, welche Rechte dir in einem solchen Fall zustehen und ein paar Tipps, wie du dich verhalten kannst:

  • Du musst Polizist_innen nur dann in deine/eure Wohnung lassen, wenn sie einen Hausdurchsuchungsbefehl haben oder wenn sie angeben, dass „Gefahr im Verzug“ ist (z.B. bei Verdacht dass sich undokumentiert aufhältige Personen in der Wohnung befinden) anführen. Ist beides nicht der Fall, so überlege gut, ob du sie in die Wohnung hineinlässt oder nicht! Rechtlich kannst du dich auf das Hausrecht oder Art. 8 EMRK berufen. Beachte: Das bloße Betreten einer Wohnung, um festzustellen, von wem sie bewohnt wird oder welche Größe, Zahl und Beschaffenheit die Räumlichkeiten aufweisen, ist nicht als Durchsuchung einer Wohnung zu beurteilen (VfSlg 10.272).
  • Falls die Polizei einen Hausdurchsuchungsbefehl dabei hat: Dieser Hausdurchsuchungsbefehl muss dir/euch ausgehändigt werden. Verlange ihn daher sofort und schau wirklich genau, ob die Adresse stimmt, etc. und aus welchem Grund die Hausdurchsuchung angeordnet ist. Der Hausdurchsuchungsbefehl bleibt bei dir/euch – gib ihn nicht an die Polizist_innen zurück!
  • Falls die Polizei in die Wohnung kommt (egal, ob mit Hausdurchsuchungsbefehl oder durch „Duldung“ deiner/eurerseits):
    • Verlange zu Beginn die Namen und Dienstnummern aller anwesenden Polizist_innen (Dienstausweise vorlegen lassen) und notiere sie.
    • Nimm eine Kamera in die Hand, sodass du Fotos machen kannst, wenn dies notwendig ist.
    • Rufe Nachbar_innen, Freund_innen, Verwandte etc. (die in der Nähe wohnen) an und ersuche sie, als Zeug_innen vorbei zu kommen (Recht auf Vertrauensperson).
  • Weitere Infos: Rechtsinfokollektiv

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