Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Oft sind Bescheide ausdrücklich als solche bezeichnet.
Bescheide von Behörden (z.B.: MA35, BM.I) werden häufig mit der Post zugestellt. Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung). Es gibt jedoch immer wieder Fälle, wo die Post verloren ging, aber ohne Wissen der betroffenen Personen als zugestellt galt. Auf Grund dessen können Fristen für Einsprüche versäumt werden – die Bescheide werden daher ohne Wissen der Betroffenen rechtskräftig. Falls ihr auf einen Bescheid wartet, ist es daher ratsam manchmal nachzufragen, ob dieser schon zugesendet wurde. Sollte es dennoch vorkommen, dass eine Einspruchsfrist wegen nicht-zugestellter Post versäumt wurde, wendet euch bitte sofort an eine Rechtsberatung bzw. mit dem Fremdenrecht vertraute Anwältin/Anwalt – es gibt auch dann noch Rechtsmittel, allerdings sind diese viel aufwändiger und unsicherer.