Wichtiger HINWEIS: Folgende Referate der MA 35 – Einwanderung übersiedeln mit
30. November 2017
MA 35 – Referat 4.3 – Einwanderung für die Bezirke 3., 11. und 20.
Neuer Standort: 1200 Wien, Winarskystraße 12
MA 35 – Referat 4.4 – Einwanderung für die Bezirke 12., 13., 15. und 23.
Neuer Standort: 1130 Wien, Hietzinger Kai 1-3
MA 35 – Referat 4.5 – Einwanderung für die Bezirke 10. und 14.
Neuer Standort 1130 Wien, Hietzinger Kai 1-3
www.einwanderung.wien.at
www.staatsbuergerschaft.wien.at
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017 – Juni 2017
Fremdenrechtspaket bringt Gebietsbeschränkungen für Flüchtlinge und Beugehaft – Nationalrat nimmt noch umfangreiche Änderungen an Regierungsvorlage vor.
„Vorrangiges Ziel des Gesetzespakets ist es, die zwangsweise Außerlandesbringung abgewiesener AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältiger AusländerInnen zu erleichtern und freiwillige Ausreisen zu forcieren. In diesem Sinn sind unter anderem höhere Strafen für ausreiseunwillige Fremde, eine Ausweitung der Schubhaft auf bis zu 18 Monate sowie Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren zugelassene Flüchtlinge vorgesehen. Zudem sollen Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen ein Untertauchen der Betroffenen erschweren. Unternimmt ein abgewiesener Asylwerber keine Anstalten, sich selbst Heimreisedokumente zu beschaffen, können die Behörden künftig Beugehaft verhängen. Mit den Maßnahmen werde es gelingen, den Vollzug effizienter zu machen, sind SPÖ und ÖVP überzeugt.“
Quelle
Gesetzestext
Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen
Asyl-FAQ
Aufgrund der hohen Nachfrage beraten wir auch immer mehr zu asylrechtlichen Fragen von binationalen Familien und Lebensgemeinschaften. Gerne verweisen wir hier auf die neue Homepage www.asyl-faq.at der Vienna Law Clinics. Hier wird u.a. darüber aufgeklärt, welche Option der Familienzusammenführung Asylwerber_innen zusteht und was passiert, wenn Asylwerber_innen in Österreich heiraten möchten.
Mindesteinkommen 2017
Auch 2017 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels von EhegattInnen von ÖsterreicherInnen erhöht.
Österreicher_innen, die mit Drittstaatsangehörigen verheiratet sind müssen ein Einkommen von
mind. 1.334,17 netto + Miete
nachweisen, damit ihre Partner_innen eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Zu den 1.334,17 € muss noch ein Teil der Mietkosten hinzugerechnet werden (wobei von der Miete eine „freie Station“ von 284,32 € abgezogen werden kann). Außerdem müssen pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind 137,30 € addiert werden. Dies gilt für Erst- und Verlängerungsanträge.
Nach einer Scheidung müssen sich Drittstaatler_innen mit mindestens 889,48 € netto monatlich erhalten können, um einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu bekommen (Stand 2017).
Zuwanderungsquote 2017
Die Regierung gewährt 2017 insgesamt 5.853 Quotenplätze für Drittstaatsangehörige. 2016 wurden 5.656 quotenpflichtige Aufenthaltstitel erteilt. Der größte Teil betrifft Aufenthaltstitel für den Familiennachzug. Dafür sind 4.995 Plätze vorgesehen. Nicht von der Verordnung umfasst sind EU-Bürgern_innen und höher qualifizierte Personen, die über die Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen.
Familiennachzug nach Asylgesetz 2016: Zahl der Einreiseanträge stieg um 22 Prozent
Österreich wie auch andere Teile Europas reagierten auf den Anstieg der Asylanträge seit 2015 mit Verschärfungen der Familienzusammenführung. Entwicklungen, die vielfach kritisiert werden, unter anderem von Ehe ohne Grenzen. Die Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen (MSNÖ) wirft einen Blick auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Familienzusammenführung:
Im Jahr 2016 wurden laut Innenministerium 9.494 Einreiseanträge auf Familienzusammenführung nach Asylgesetz gestellt. Das entspricht einem Anstieg der Anträge von 22 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor. In 6.794 Fällen wurde eine positive Wahrscheinlichkeitsprognose getroffen. 74 Prozent der Anträge stammten von SyrerInnen. Sowohl 2015 als auch 2016 wurden mehr Anträge auf Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz gestellt als im gesamten Zeitraum 2007 bis 2014.
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