Familien gehören zusammen! Nach dem Asylgesetz können Geflüchtete nach einem
positiven Asylbescheid Familiennachzug beantragen. Dann können ihre Familienmitglieder auf legalem
Weg nach Österreich nachziehen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs, die Österreichs Dreierkoalition beschlossen hat, bedeutet, dass überwiegend Frauen, Kinder und Jugendliche weiterhin in Kriegsgebieten oder in Flüchtlingslagern leben müssen oder dass sie ebenfalls über gefährliche und irreguläre Routen die Flucht in die EU wagen werden.
Artikel 8 der EMRK verpflichtet uns zur Achtung des Familienlebens als Menschenrecht.
In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bisher noch nie eine Notfallklausel genehmigt.
Wenn Österreich nun die Behauptung aufstellt, das österreichische Bildungssystem
gerate in einen Notstand, weil zu viele traumatisierte und nicht alphabetisierte Kinder
ins Land kommen, so ist das einigermaßen übertrieben, wenn wir uns an den vorliegenden Zahlen orientieren.
Im Jänner 2025 wurden 91 Einreisegenehmigungen für Familienzusammenführung
erteilt, davon waren 35 Kinder im schulpflichtigen Alter. Im Jänner des Vorjahres
wurden noch 2.200 Familienzusammenführungen beantragt, heuer jedoch nur mehr 238.
Auch die Asylantragszahlen insgesamt sind stark rückläufig.
Mit einem Ausbau von Orientierungsklassen, von denen es noch zu wenige in ganz
Österreich gibt, können Kinder auf einen guten Weg in das österreichische Schulsystem
geführt werden. Sie bekommen so die Möglichkeit innerhalb eines halben oder ganzen
Jahres sich der deutschen Sprache anzunähern, sie lernen, was Schule ist und wie
Schule geht. Bildungsminister Polaschek sollte seit mehr als einem Jahr
Orientierungsklassen umsetzen, besonders wichtig sollte dabei die Vermittlung
„unserer Werte“ sein.
Dass Innenminister Karner nach den Nationalratswahlen eine
Asylverfahrensaussetzung für im Land aufhältige Syrer:innen anordnete, bedeutet,
dass diese Menschen bestehende Ansprüche nicht mehr geltend machen können oder
auch, dass ihre Ansprüche auf Staatsbürgerschaft oder Familiennachzug verfallen.
Durch dieses aus unserer Sicht rechtswidrige Vorgehen wird nicht nur Zuwanderung
sondern auch Integration gezielt unterbunden. Durch den gegen die EMRK
verstoßenden Ausschluss von der Familienzusammenführung unter dem falschen
Vorwand einer Notfallsituation im Bildungswesen untergraben wir unsere eigene
Wertebasis.
Die Initiative Ehe ohne Grenzen setzt sich seit 2006 für das Menschenrecht auf
Familienleben ein und für das Recht der Kinder auf beide Elternteile. Wir wissen aus der
eigenen binationalen Lebenserfahrung mit dem österreichischen Fremdenrecht, wie
sehr ein gesichertes Familienleben stabilisiert und die Entwicklung von Kindern fördert.
Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, diese Rechte in Österreich im
vollen Umfang wiederherzustellen. Wir und große Teile der österreichischen
Zivilgesellschaft sind sicher, dass das ganz leicht und auch ohne allzu hohe Kosten
umsetzbar ist und dass es eine erste wirkliche Friedensinitiative wäre – vor allem für die
Kinder, die sich aus einer völlig zerstörten in unsere, wenn auch unheilschwangere Welt
retten.
