Visumerteilung

Prinzipielle Erfordernisse

  • Visum-Antragsformular
  • Gültiges Reisedokument, dessen Gültigkeitsdauer die des Visums um mindestens drei Monate übersteigen sollte
  • Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel für die Aufenthaltsdauer
  • Eine alle Risken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung
  • Sonstige von der jeweiligen Behörde geforderten Nachweise (Hotelreservierungen, Einladungsschreiben, Buchungsbelege, Rückflugticket, Nachweis einer aufrechten Beschäftigung, ….) Da diese den örtlichen Standards angepasst und mit den anderen Schengenvertretungen koordiniert sind, können die Nachweise lokal differieren (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/).
  • Nichtvorliegen von sonstigen Versagungsgründen (Aufenthaltsverbot, Ausschreibung eines Schengenstaates,..)

Weitere Punkte können auch den allgemeinen Ausführungen des Bundesministeriums für Inneres entnommen werden. Mangelnde Unterhaltsmittel oder Reiseversicherung können auch durch eine elektronische Verpflichtungserklärung (Muster unter www.bmi.gv.at) ersetzt werden.

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