Behördenkontakte

Wie verhalte ich mich bei Behördenkontakten? Welche Rechte habe ich?
Behördenkontakte kann es planmäßig wie überraschend geben. Selbst bei vorbereiteten Terminen kann jede_r mal leicht überrumpelt oder mit unerwarteten/unangenehmen Dingen konfrontiert werden. Diese Situationen lassen sich leider nicht vermeiden, die nachfolgenden Tipps können aber etwas helfen:

  • Es ist immer gut, wenn du Telefonnummern von informierten und unterstützenden Personen (insbesondere Anwält_innen, Berater_innen/Hilfsorganisationen, ev. auch gut informierten Freund_innen/Bekannten etc.) bereit und bei dir hast. Gibt es überraschenden Behördenkontakt, Probleme etc., kannst du rasch Auskunft bekommen, welche Rechte dir/euch zustehen und wie du dich am besten verhältst.
  • Informationen der Behörden sind nicht in jedem Fall zuverlässig oder vollständig (vor allem in Bezug auf eure Interessen): daher Informationen der Behörden nicht ungeprüft glauben, sondern bei gut informierten Personen (siehe oben) gegenprüfen lassen!
  • Begleite deine_n Partner_in bei allen Behördenkontakten – Österreicher_innen haben es wesentlich leichter im Umgang mit den Behörden und weniger Schwierigkeiten, auf der Einhaltung von Rechten zu bestehen!
  • Lass dich bei Behördenkontakten von Freund_innen begleiten – es gibt damit Zeug_innen, die Möglichkeit des Austauschs und moralische und psychische Unterstützung.
  • Fertige von allen Behördenkontakten – auch von telefonischen Behördenkontakten – Gedächtnisprotokolle an (Datum – Behörde – Name des/der Beamten/Beamtin – erteilte Information). Es ist sehr nützlich, sich später konkret darauf beziehen zu können („Sie haben am 23.10. gesagt, dass der Akt von der Behörde xy zurückgefordert wurde, dort wurde mir aber versichert, dass bis heute keine Anfrage eingetroffen ist.“ etc).
  • Versuche bei Behördenkontakten immer ruhig und freundlich zu bleiben, aber bestehe auf deine Rechte!!!
  • Hilfestellung bei Problemen mit Behörden: Die Volksanwaltschaft steht Menschen zur Seite, wenn sie sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber auch um grobe Unhöflichkeiten handeln. Zulässig sind Beschwerden nur gegen österreichische Verwaltungsbehörden.
    Anlaufstellen bei Diskriminierung und Rassismus:

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