Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt- EU“
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt -EU“ kann an Drittstaatsangehörige erteilt werden, sofern sie in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung in Österreich berechtigt waren und das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur unbefristeten Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.
Hinsichtlich der Durchbrechung der Fünfjahresfrist siehe hier